Flüchtlingsunterkunft in NRWNach Feuer: Haftbefehl gegen zwei Bewohner beantragt

Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst stehen nachts am Straßenrand.

Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft in Euskirchen: Polizei und Feuerwehr rückten Mittwochabend (29. Dezember 2021) mit zahlreichen Kräften aus. Das Symbolfoto zeigt einen Feuerwehreinsatz 2017 in Düsseldorf.

Nach dem Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Euskirchen hat die Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen zwei Bewohner (49, 48) beantragt.

Die Zentrale Unterkunftseinrichtung für Flüchtlinge in Euskirchen musste Mittwochabend (29. Dezember 2021) evakuiert werden. Eine Matratze war in Brand geraten, die Flammen griffen auf das Zimmer über. Jetzt der Schock für die Bewohner: Das Feuer wurde offenbar von zwei Flüchtlingen selbst gelegt.

Nachdem bereits ein Bewohner (49) festgenommen worden war, hat sich der Tatverdacht gegen einen zweiten (48) erhärtet. Wie die Polizei Donnerstagnachmittag bekannt gab, hat die Bonner Staatsanwaltschaft gegen beide Männer Haftbefehl wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen schweren Brandstiftung beantragt. 

Euskirchen: Flüchtlingsunterkunft musste evakuiert werden

Mittwoch gegen 20.30 Uhr hatten in der Unterkunft, Thomas-Eßer-Straße, gleich mehrere Brandmeldeanlagen ausgelöst. Rund 100 Personen mussten evakuiert werden. 

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Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei soll der 49-jährige Tatverdächtige im Verlauf eines Streits mit einem Mitbewohner ein Bettlaken entzündet und es auf ein Bett geworfen haben. Daraufhin fing auch die Matratze Feuer. 

„Es entstand in einem Zimmer im ersten Obergeschoss erheblicher Sachschaden, der auf eine Summe im mittleren fünfstelligen Euro-Bereich geschätzt wird“, so ein Sprecher der Polizei Euskirchen. Drei Personen seien vorsichtshalber in ein Krankenhaus gekommen. 

Polizei nimmt zweiten Bewohner (48) fest – er soll am Brand beteiligt sein

Nach der Festnahme des 49-Jährigen geriet im Rahmen der Ermittlungen ein zweiter Bewohner ins Visier der Polizei. Der 48-Jährige steht ebenfalls im dringenden Tatverdacht, am Brandgeschehen in der Zentralen Unterbringungseinrichtung beteiligt gewesen zu sein.

Er befand sich bereits in Polizeigewahrsam, weil er am Mittwochabend gegen 22.25 Uhr randalierte und Mitarbeiter der Einrichtung bedroht hatte. Er stand unter Alkoholeinfluss (2,3 Promille) und war zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen worden.