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Urteil in DüsseldorfWeil sie Schluss machte, fuhr er mit Ex-Freundin an Baum

Blick auf das Amts- und Landgericht in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Vor dem Düsseldorfer Landgericht (Archivfoto) ist ein 20-Jähriger wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Freundin verurteilt worden. 

Blumen am Flughafen, dann Horror auf der Heimfahrt: Ein junger Mann hat laut Urteil versucht, seine Ex-Freundin umzubringen.

Sie hatte die Beziehung beendet, da lenkte er den Wagen mit fast 190 Kilometern pro Stunde Richtung Böschung: Ein 20-Jähriger aus Monheim (Kreis Mettmann) ist wegen versuchten Totschlags zu vier Jahren Jugendhaft verurteilt worden.

Den Anklagevorwurf des versuchten Mordes sah das Düsseldorfer Landgericht als nicht erwiesen an.

Der 20-Jährige muss außerdem 10.000 Euro Schmerzensgeld an seine bei dem Unfall schwer verletzte Beifahrerin zahlen und darf frühestens in drei Jahren wieder eine Fahrerlaubnis beantragen.

Der zur Tatzeit 19-jährige Angeklagte hatte eine Mordabsicht bestritten. Er habe der Frau am 5. Juli nur einen Schrecken einjagen wollen und gehofft, das Auto werde auf dem Grünstreifen an der A59 zum Stehen kommen. Das glaubte das Gericht dem Verwaltungsangestellten nicht.

Ex-Freundin noch mit Blumen am Flughafen Düsseldorf abgeholt

Das Auto hatte sich überschlagen und war gegen einen Baum geprallt. Die Frau wurde schwer, der Mann lebensgefährlich verletzt. Der 19-Jährige habe Suizid begehen und seine Ex-Freundin mit in den Tod reißen wollen, befand das Gericht. Er habe nachweislich nicht gebremst und sich sogar abgeschnallt. „Und sie haben es angekündigt“, sagte die Vorsitzende Richterin Karin Michalek.

Die Tat sei allerdings spontan gewesen. Als er seine Ex-Freundin am Flughafen abholte, habe er sie noch nicht töten wollen. Erst auf der Fahrt, „nachdem klar war, dass ihre Freundin die Trennung nicht mehr rückgängig macht“, habe er den Vorsatz gefasst.

Der Angeklagte hatte die junge Frau mit einem Strauß Blumen vom Flughafen Düsseldorf abgeholt. Nach eigener Aussage hoffte er, die 18-Jährige so umzustimmen. Denn die hatte während eines Kurzurlaubs auf Mallorca per Whatsapp Schluss gemacht.

Auf der 30-minütigen Heimfahrt habe der dann versucht, die Ex-Freundin umzustimmen. Als ihm das nicht gelang, soll er ihrer Aussage zufolge gesagt haben, dass sie nun beide sterben werden.

„Schwarzgesehen“

Er könne sich nicht erinnern, das gesagt zu haben, hatte der Angeklagte ausgesagt. Erinnern könne er sich nur daran, dass seine Ex-Freundin erzählt habe, dass sie sich mit zwei anderen Jungs schreibe, die sie auf dem Hinflug kennengelernt habe. Da habe er „schwarzgesehen“ und sei mit hohem Tempo in die Autobahnabfahrt Richrath/Baumberg gefahren.

Augenzeugen hatten den Unfall beobachtet. Ein Gutachter hatte dem zur Tatzeit 19-jährigen Deutschen „ein hohes Maß an Unreife“ attestiert. Die Ex-Freundin ist ihrem Anwalt zufolge schwer traumatisiert und leidet bis heute unter den Folgen des Unfalls.

In mehreren Textnachrichten, die im Prozess von der Richterin verlesen wurden, hatte die Abiturientin dem Angeklagten vorgeworfen, sexuell gewalttätig gewesen zu sein. Er hatte demzufolge geschrieben: „Wenn Du Schluss machst, ist das 'ne Einladung zu einer Beerdigung.“

Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Jugendhaft gefordert. Die Anklage hatte die Tat als heimtückischen Mordversuch gewertet. Die 18-Jährige sei arg- und wehrlos gewesen. Der Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Er will das Urteil anfechten. (dpa)