Abo

+++ EILMELDUNG +++ Aus für mehrere TV-Sender ARD und ZDF ziehen den Stecker

+++ EILMELDUNG +++ Aus für mehrere TV-Sender ARD und ZDF ziehen den Stecker

Airline lässt Flieger warten– EU-Richter mit Klartext-Urteil für Passagiere

Fluggastrechte

Copyright: Roberto Pfeil/dpa

Ein Reisender schiebt seine Koffer im Abflug-Terminal des Flughafens Düsseldorf. (Symbolbild)

Ärger am Airport, der Flug verspätet sich um Stunden – und die Airline will nicht zahlen? Pech gehabt, sagen die oft. Doch ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union macht Betroffenen jetzt Mut.

Der Fall, der die Welle auslöste, hat seinen Ursprung direkt in NRW. Zwei Reisende wollten von Düsseldorf nach Bulgarien, doch ihre Maschine kam mit über drei Stunden Verspätung an. Sie verlangten eine Entschädigung von 400 Euro.

Probleme am Flughafen Köln/Bonn als Auslöser

Die Fluggesellschaft weigerte sich, das Geld zu zahlen, und sprach von einem „außergewöhnlichen Umstand“. Der Grund dafür: Bei einem vorherigen Flug am Airport Köln/Bonn gab es, wie die dpa meldet, wegen überlastetem Personal extreme Wartezeiten bei der Security.

Hier ist der entscheidende Punkt: Die Fluglinie entschied sich damals aus freien Stücken, auf die wartenden Passagiere in Köln zu warten. Diese unternehmerische Entscheidung führte dazu, dass der Flug ab Düsseldorf umgeplant werden musste und ein anderes Flugzeug eingesetzt wurde – was dann die erhebliche Verspätung verursachte.

Klares Wort aus Luxemburg: Eigene Entscheidung ist kein „außergewöhnlicher Umstand“

Ein deutsches Gericht legte den Fall dem Gericht der EU zur Klärung vor. Und die Antwort aus Luxemburg ist ein echter Gewinn für Verbraucher: Wenn eine Fluggesellschaft eine freiwillige Entscheidung trifft, die eine Verspätung nach sich zieht – wie das Warten auf Fluggäste –, kann sie sich später nicht auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen.

Die Richter stellten obendrein klar, dass es nicht die Aufgabe der Airline ist, die Interessen verschiedener Fluggastgruppen zu bewerten und eine davon zu bevorzugen.

Über den konkreten Fall der beiden Kläger muss nun zwar noch das zuständige Gericht in Deutschland final befinden. Die Weichen sind durch das EU-Urteil aber deutlich gestellt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Radfahrer bei Zusammenstoß mit Auto schwer verletzt.

Unfall in Hilden

Radfahrer (44) bei Zusammenstoß schwer verletzt