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Fall DrachGeldbote vom Flughafen Köln/Bonn tot – könnte schwerwiegende Folgen haben

Thomas Drach winkt im Gerichtssaal des Kölner Landgerichts.

Thomas Drach winkt am 1. Februar 2022 im Gerichtssaal des Kölner Landgerichts.

Im Kölner Prozess gegen Thomas Drach hat sich eine neue Sachlage ergeben. Der überfallene Geldbote und Nebenkläger ist verstorben.

Der 90. Verhandlungstag im Fall Thomas Drach begann am Montag (9. Oktober 2023) mit einer traurigen Nachricht.

Der Vorsitzende Richter gab im Kölner Landgericht bekannt, dass ein im März 2019 überfallener Geldbote und Nebenkläger im Prozess kürzlich verstorben ist.

Vollendeter Mord? Thomas Drach in Köln vor Gericht

Dies könnte für den Angeklagten Drach schwerwiegende Folgen haben, berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Alles zum Thema Flughafen Köln/Bonn

Bisher wurde er wegen eines Überfalls am Flughafen Köln/Bonn des Raubes und versuchten Mordes angeklagt. Mit dem Tod des Opfers könnte sich jedoch ein vollendeter Mord ergeben, sollte sich herausstellen, dass der Tod des Mannes mit dem Überfall in Zusammenhang steht.

Der Verstorbene hatte früher im Zeugenstand berichtet, wie er unter den Folgen des brutalen Überfalls litt. Er wurde am Tattag angeschossen, wobei beide Oberschenkel durchschossen wurden. Eine Notoperation rettete ihm das Leben.

Die Tatbeute des Überfalls betrug lediglich 400 Euro. Die Tatwaffe war eine Kalaschnikow.

Beute bei Überfall am Flughafen Köln/Bonn betrug nur 400 Euro

Bei Feststellung einer Kausalität zwischen dem Überfall und dem Tod des Geldboten droht Drach mehr denn je eine lebenslange Haftstrafe und zusätzlich die Sicherungsverwahrung.

Thomas Drach, bekannt als früherer Reemtsma-Entführer, strebt einen Freispruch in allen vier ihm vorgeworfenen Fällen an und behauptet, Opfer einer Verschwörung zu sein. Er hat zudem einen früheren Gefängnisgenossen wegen Falschaussage angezeigt.

Ermittler am überfallenen Geldtransporter am Flughafen Köln/Bonn

Im März 2019 wurden der Geldtransporter am Flughafen Köln/Bonn überfallen.

Eine Drach zugeordnete DNA-Mischspur an einem Fluchtauto könnte laut Verteidigung damit begründet werden, dass er das Auto bereits zuvor gefahren habe. Der Mitbeschuldigte Eugen W. könnte dies bezeugen, hat aber bisher geschwiegen. Ob er doch noch aussagen wird, soll sich in dieser Woche entscheiden. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.