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Flughafen Köln/BonnAutos gerammt, auf Menschen zugehalten – jetzt ist das Urteil gefallen

Der sitzende Beschuldigte hält sich eine Zeitung vor das Gesicht, neben ihm steht sein Anwalt.

Beim Prozessauftakt am 21. September 2023 sitzt der heute 58-Jährige auf der Anklagebank des Kölner Landgerichts. Neben ihm sein Verteidiger Ingo Lindemann.

Die mutmaßliche Amokfahrt am Flughafen Köln/Bonn sorgte im Frühjahr für Entsetzen. Jetzt ist der Prozess gegen den Beschuldigten zu Ende gegangen.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Mit einem geklauten Mietwagen kurvte er mit hoher Geschwindigkeit über das Parkdeck (P2) des Köln/Bonner Flughafens, krachte in mehrere geparkte Pkw. Menschen flüchteten.  Die mutmaßliche Amokfahrt – jetzt hat das Gericht über den Fahrer (58) entschieden. 

In dem Prozess, der seit September lief, hat das Kölner Landgericht am Mittwoch (29. November 2023) die dauerhafte Unterbringung des heute 58-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet. 

Er sei „entsetzt“: Beschuldigter äußerte sich zu Prozessbeginn in Köln

Zuvor muss der Mann an einer zweijährigen Drogentherapie teilnehmen. Bei Erfolg könne dies auch zur Aufhebung der dauerhaften Unterbringung führen, so das Gericht.

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Beim Prozessauftakt am 21. September hatte der Beschuldigte über seinen Verteidiger Ingo Lindemann erklären lassen, dass er entsetzt über das sei, was er angerichtet hat. Dem 58-Jährigen wurde unter anderem gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. 

Am Morgen des 24. März hatten sich am Flughafen Köln/Bonn dramatische Szenen abgespielt. Gegen 9.30 Uhr hatte der Beschuldigte einen Ford Transit einer Mietwagenfirma gestohlen, der zur Reinigung offen und mit steckendem Zündschlüssel im Parkdeck 2 stand, und war damit durch das Parkhaus gerast. 

Dabei hatte er mehrere Fahrzeuge gerammt, in denen auch Personen saßen. Zudem war er laut Urteil auch absichtlich auf Passanten/Passantinnen zu gefahren. Ein Mann, der flüchten wollte, war zwischen zwei Wagen eingeklemmt worden und hatte mehrere Rippenbrüche erlitten. 

Autos am Flughafen gerammt: Laut Kölner Richter war es eine Irrfahrt

Nach Auffassung des Gerichts beging der 58-Jährige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit. Aufgrund seines Drogenkonsums habe er eine akute Psychose mit Wahnvorstellungen gehabt. „Wir glauben nicht, dass das eine Amokfahrt war, bei der Sie viele Leute verletzen wollte“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.  

Vielmehr sei es eine Irrfahrt aufgrund des psychotischen Erlebens des 58-Jährigen gewesen, so der Richter weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit dpa)