Mord in Kölner BarEiner der Täter erhielt in der Türkei schon 43 Jahre Knast

No Name Prozess

Ein Angeklagter hält sich beim Betreten des Gerichtssaals eine Ordner vor das Gesicht, während er hinter einem zweiten Angeklagten (sitzend) vorbeigeht. 

Köln – Es war ein regelrechtes Überfallkommando, das im November des Jahres 2015 die Kneipe „No Name“ in Nippes stürmte und wild um sich schoss. Ein Mann fiel tödlich getroffen vom Barhocker. Drei Männer, die seitens der Behörden dem Umfeld der Rockergruppierung „Hells Angels“ zugeordnet werden, müssen sich seit Dienstag vorm Landgericht verantworten.

Köln: Mord im „No Name in Nippes“, Hells Angels involviert

Gemeinschaftlichen Mord aus Heimtücke wirft die Staatsanwaltschaft den Männern vor, obgleich sie den tödlichen Schuss in der Kneipe nicht abgegeben haben sollen. Der wird Erkan A. (32) zugerechnet, dem damaligen Anführer des Kölner Hells Angel-Charters „C-Town“. A. setzte sich nach der Tat erfolgreich in sein Heimatland Türkei ab.

No Name Mord

Neusser Straße: Der Leichnam des Erschossenen wird weggetragen.

Ein weiterer mutmaßlicher Beteiligter am „No Name“-Mord, Ibrahim K. (30), wurde kürzlich in der Türkei zu 43 Jahren Haft verurteilt, da er im November 2016 in eine Schießerei verwickelt gewesen sein soll, bei der vier Menschen starben. Sein Bruder Aykut K. (32) stellte sich den deutschen Behörden, er steht nun in Köln vor Gericht. 

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Mord im „No Name“ soll Vergeltungsschlag gewesen sein

Lange war unklar, welchen Hintergrund die Schießerei in Nippes hatte. Die Kölner Staatsanwaltschaft geht von Vergeltung aus, nachdem zunächst im Lokal des Angeklagten Aykut K. auf der Bonner Straße mehrere Geldautomaten aufgebrochen und etwa 6000 Euro gestohlen wurden. Ein Insidertipp führte den Bestohlenen dann auf die Spur der vermeintlichen Täter.

Die Diebe sollten „bestraft“ werden, heißt es in der Anklageschrift. Die Angeklagten und weitere Mittäter sollen zunächst den Wirt der Gaststätte beim Aufschließen des Lokals abgepasst und bedroht haben. Im Gastraum trafen sie dann auf die Automatenknacker und eröffneten das Feuer. Einem der Opfer (29) wurde in die Brust geschossen. Der Mann starb.

Richter als befangen abgelehnt: Platzt der Prozess?

Verteidiger Frank Hatlé rügte zu Prozessbeginn, der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern sei befangen. Der habe seinen Mandanten im Vorfeld in die Nähe der Hells Angels gerückt, was dieser bestreite. Bern hatte dies in einer E-Mail ans Präsidium des Landgerichts geäußert, in der er bat, den Fall abgeben zu können, da seine Strafkammer mit anderen Verfahren überlastet sei.

Hatlé fügte weiterhin an, der Vorsitzende Richter Bern habe Bedenken geäußert, es seien „Störfeuer“ der Verteidiger zu erwarten, da die Anwälte solches „Gebaren“ bereits im Ermittlungsverfahren an den Tag gelegt hätten. Bern habe regelrecht gefleht, das Verfahren abgeben zu können, da er sich mit dem Fall womöglich gar nicht befassen wolle.

Das Landgericht muss nun über den Befangenheitsantrag entscheiden, so auch über weitere von Verteidiger Mustafa Kaplan, der Aykut K. vertritt. Wird den Anträgen gefolgt, platzt der Mordprozess und muss unter Vorsitz eines neuen Richters neu gestartet werden.