Überraschende WendeGericht kippt Verbot – Kölner Pro-Palästina-Demo doch erlaubt

Die pro-palästinensische Versammlung auf dem Heumarkt durfte doch stattfinden. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Samstag entschieden. Die Kundgebung verlief „störungsfrei“, erklärte die Kölner Polizei am frühen Abend.

Erst erlaubt, dann verboten, jetzt wieder erlaubt. Das Hickhack um die pro-palästinensische Versammlung auf dem Heumarkt in Köln wurde vor Gericht entschieden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Eilantrag des Versammlungsanmelders für die Kundgebung am Samstagmittag (14. Oktober 2023) stattgegeben. Das teilte die Kölner Polizei am Samstagmittag mit.

„Störungsfreier Verlauf“ bei Kundgebungen am Kölner Heumarkt

Es sei ein „störungsfreier Verlauf“ gewesen, sagte ein Kölner Polizeisprecher und bezog sich dabei auf die Kundgebung auf dem Heumarkt, bei der etwa 150 Palästina-Unterstützer zusammengekommen waren und in unmittelbarer Nähe zu einer Israel-Kundgebung mit 350 Menschen demonstriert hatten.

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Zwischen den beiden Demos war die Polizei mit starken Kräften präsent, um ein direktes Aufeinandertreffen zu verhindern.

Eine Teilnehmerin wies auf einem Transparent darauf hin, dass Palästina nicht gleichzusetzen sei mit der Hamas. Viele Palästina-Fahnen wurden geschwenkt. Auf der anderen Seite des Platzes betonten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der anderen Demonstration, dass sie hinter dem jüdischen Staat stehen. Deutschland sei solidarisch mit Israel, betonten sie.

Kölner Polizeipräsident Falk Schnabel rief Teilnehmende im Vorfeld zu Besonnenheit auf 

Polizeipräsident Falk Schnabel erklärte im Vorfeld: „Ich habe in der Verbotsverfügung an den Versammlungsanmelder meine Gefahrenprognose deutlich gemacht. In der vom Gericht erbetenen Stellungnahme haben wir unsere Sicht erneut untermauert. Der zuständige Richter hat dem Eilantrag stattgegeben.“

Schnabel weiter: „Wir werden uns der nun bestehenden Einsatzherausforderung stellen. Ich rufe alle Versammlungsteilnehmer und -teilnehmerinnen zur Besonnenheit auf. Machen Sie friedlich von Ihrem verfassungsrechtlich verbrieften Versammlungsrecht Gebrauch und halten Sie sich an die verfügten Auflagen.“

Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer Kundgebung unter dem Motto „Palästina unter Besatzung“ stehen mit Fahnen auf dem Kölner Heumarkt.

Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer Kundgebung unter dem Motto „Palästina unter Besatzung“ stehen am 14. Oktober 2023 mit Fahnen auf dem Kölner Heumarkt.

Am Donnerstag (12. Oktober) hatte die Kölner Polizei bekannt gegeben, dass am Samstag (14. Oktober) auf dem Heumarkt gleich zwei Kundgebungen stattfinden werden:

Ab 14.30 Uhr eine Versammlung zum Thema „Aufstehen gegen Israelhass und Antisemitismus“ – ab 15 Uhr dann eine pro-palästinensische Versammlung.

Letztere hatte die Kölner Polizei am Freitagnachmittag (13. Oktober) dann verboten. Dann die Kehrtwende, nachdem das Verwaltungsgericht Köln entschieden hatte. (mit dpa)