Tausende Abtreibungsgegner und Abtreibungsgegnerinnen demonstrierten am Samstag in Köln. Doch der Widerstand war groß. Die Polizei musste eingreifen.
Abtreibungs-Demo in KölnBlockadeversuche! Polizei mit Bilanz

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Auf der Gegendemo zeigten Teilnehmende am Samstag (20. September 2025) Transparente mit der Aufschrift „Wir sind keine Maschinen der Reproduktion“ und „Wir sind Frauen im Kampf für die Revolution“.
Aktualisiert20.09.2025, 17:18
Am Samstag (20. September) drohte in Köln die Konfrontation – zunächst war die Lage aber ruhig, dann musste die Polizei eingreifen.
Der sogenannte „Marsch für das Leben“, organisiert vom Bundesverband Lebensrecht (BVL), sollte um 13 Uhr am Neumarkt starten. Los ging es jedoch erst kurz vor 14.30 Uhr. Wie die Kölner Polizei auf Anfrage erklärte, sei die Lage entspannt. Doch bereits nach wenigen Minuten mussten Einsatzkräfte eingreifen.
Wie Polizeisprecher Carsten Rust gegen 15.10 Uhr gegenüber EXPRESS.de erklärte, sei es im Rahmen des Aufzugs noch in Neumarktnähe zu zwei Blockadeversuchen durch Gegendemonstranten und -demonstrantinnen gekommen. „Einsatzkräfte haben den Weg wieder frei gemacht und die Demonstration konnte weiterlaufen“, so Rust.
Inzwischen ist das Demo-Geschehen beendet. Abgesehen von den Blockadeversuchen sei die Lage ruhig gewesen, erklärte der Polizeisprecher gegen 17 Uhr in einer ersten Bilanz. Die Polizei war mit starken Kräften im Einsatz.
Ihr wart vor Ort dabei? Dann meldet euch:
Die Organisatoren und Organisatorinnen hatten im Vorfeld vom Einsatz für die „Menschenwürde von der Zeugung bis zum Tod“ gesprochen. Doch für viele Gegner und Gegnerinnen ist es eine „menschenfeindliche Agenda“ und ein gefährlicher Rückschritt.
Das Kölner Bündnis „Pro Choice“, das die Gegendemonstration organisierte, schlug Alarm. Der Marsch sei „eine Demo, auf der gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche gehetzt wird“. Hinter der Fassade des Lebensschutzes würden Akteure stehen, „die das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper angreifen“.
Der „Marsch des Lebens“ war mit 5000 Teilnehmenden angemeldet, die Gegendemo mit 1000. Nach einer Schätzung waren es tatsächlich auf beiden Seiten „mehrere tausend“.
Auch die Kölner Grünen hatten mobil gemacht und dazu aufgerufen, dem Marsch „entschlossen entgegenzutreten“. Ihre glasklare Ansage: „Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar. Wer glaubt, unsere Rechte einschränken zu können, bekommt Widerstand.“ Sie sehen sogar eine Nähe zum Faschismus und christlichen Fundamentalismus.
Unterstützung für den Protest kam auch aus anderen Städten, wie zum Beispiel aus Dortmund. In einem Aufruf von dort hieß es: „Sie nennen sich Pro-Life-Bewegung, aber wollen eigentlich körperliche Selbstbestimmung massiv einschränken und Schwangerschaftsabbrüche verbieten.“ Ihr Weltbild richte sich außerdem gegen queere Menschen und Lebensentwürfe abseits der Mutter-Vater-Kind-Familie.
Brisant: Der Marsch erhielt Unterstützung aus der Kirche. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki schickte einen Grußbrief. „Für Ihr Engagement zum Schutz des menschlichen Lebens danke ich Ihnen und grüße Sie herzlich“, schrieb der Kardinal. Weihbischof Dominikus Schwaderlapp feierte eigens für den Marsch eine Messe im Dom.
Aber selbst innerhalb der katholischen Kirche gibt es Zoff. Schon vor zwei Jahren kritisierte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Köln, dass der „Marsch für das Leben“ auch Rechtsextreme anziehe.
Eine Nähe zur AfD weist der Bundesverband Lebensrecht zurück
Der Bundesverband Lebensrecht (BVL) feierte zuletzt die verhinderte Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht und schrieb: „Der Wind dreht sich.“ Die Verantwortlichen lobten im Zusammenhang mit der gezielten Kampagne „die wachsende Bedeutung und Vielfalt von bisher weniger einflussreichen und von neuen Medien“.
Eine Nähe zur AfD weist Alexandra Maria Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht, zurück: Der Verband sei „überparteilich, überkonfessionell und unabhängig“. Doch dass rechte Gruppen mitmarschieren, wird regelmäßig dokumentiert – und von den Veranstaltern und Veranstalterinnen nicht wirksam verhindert. (red)