Auf dem Brüsseler Platz gilt eine neue Sperrzeit – zum Frust vieler Gastro-Betriebe.
„Tritt sofort in Kraft“Köln: Neuer Ärger am Brüsseler Platz

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Immer wieder gibt es Lärmbeschwerden am Brüsseler Platz (Archivfoto)
Aktualisiert
„Die Nachricht kam per E-Mail und völlig überraschend“, erklärt Maike Block, Geschäftsführerin IG Kölner Gastro, gegenüber EXPRESS.de.
Der Inhalt hat es in sich: Die Stadt Köln hat über Nacht eine verlängerte Sperrzeit ab 22 Uhr für die Außengastronomie am Brüsseler Platz verkündet.
„Die Maßnahme tritt sofort in Kraft – ohne vorherige Gespräche, Rückmeldungen oder die Möglichkeit für die betroffenen Gastronomen und Gastronominnen, ihre Sichtweise darzulegen“, heißt es in einer Stellungnahme der IG Kölner Gastro.
Die Kritik an dem Vorgehen ist heftig: „Das ist kein Verwaltungshandeln mehr – das ist Respektlosigkeit. Die Gastronomen und Gastronominnen am Platz fühlen sich hier übergangen und müssen Maßnahmen akzeptieren, die fachlich nicht haltbar sind und keinen erkennbaren Nutzen für den Brüsseler Platz bringen.“
Das Problem: Bisher dauerte die Sperrzeit auf dem Brüsseler Platz von 23.30 Uhr bis 6 Uhr – jetzt von 22 Uhr bis 6 Uhr.
„Für die Gastronom*innen bedeutet diese Entscheidung massive wirtschaftliche Belastungen: Die Wintermonate bringen ohnehin weniger Gäste, hohe Energiekosten und Umsatzeinbußen. Personal muss weiterhin bezahlt werden, während die Außengastronomie leer bleibt. Die verlängerten Sperrzeiten verschärfen diese Situation zusätzlich – für eine Maßnahme, die rein symbolischen Charakter hat“, so die IG Kölner Gastro.
Die Stadt hatte erst im Februar 2025 ein Verweilverbot für den Party-Hotspot eingeführt, um das Lärm-Problem in den Griff zu bekommen. Dieses galt von 22 bis 6 Uhr. Es wurde allerdings nur zwei Monate später vom Verwaltungsgericht gekippt.
Zudem hatte die Stadt Ende Oktober das Alkoholverbot am Brüsseler Platz verschärft. Das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot gilt seitdem täglich von 21 bis 6 Uhr und gilt bis zum 31. März 2026.
„Es hat sich gezeigt, dass ein Verbot erst ab 22 Uhr nicht ausreichend ist, um den Schutz der Anwohnenden zu gewährleisten, da sich die Zahl der Platzbesucher und -besucherinnen bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert“, begründete die Stadt Ende Oktober die Maßnahme. (mt)
