Köln-ChorweilerMehrere Demos gegen neue AfD-Versammlung im Bürgerzentrum angemeldet

Polizeifahrzeuge stehen vor einem Gebäude.

Die Polizei sichert im Januar 2025 den Versammlungsort während einer Demonstration gegen den AFD-Kreisparteitag im Bürgerzentrum Chorweiler.

Mehrere hundert Menschen wollen Ende Juni in Köln-Chorweiler gegen die AfD demonstrieren.

Die AfD kommt am 29. Juni 2025 in das Bürgerzentrum Chorweiler in Köln. Schon jetzt wurde eine Demo auf dem Pariser Platz angemeldet, zu der mehrere Hundert Menschen erwartet werden. 

Eine Privatperson hat eine Kundgebung angemeldet, wie ein Polizeisprecher bestätigte. Das antifaschistische Bündnis „Köln gegen Rechts“ unterstützt die Demo und ruft in sozialen Medien zur Teilnahme auf. 

Köln: Demo wegen AfD-Veranstaltung in Chorweiler angemeldet

Die Polizei teilte mit, dass 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Kundgebung unter dem Motto „No AfD – Chorweiler bleibt bunt und sozial“ erwartet werden. Die Demo soll von 9 bis 14 Uhr auf dem Pariser Platz stattfinden.

Darüber hinaus wird ein Fußmarsch unter dem Motto „Kein Fußbreit für Faschisten“ geplant, der um 9 Uhr auf dem Liverpooler Platz beginnen soll. Hierzu werden rund 60 Personen erwartet.

Ein Sprecher der Polizei erklärte, dass die Kundgebungen bisher noch nicht abschließend mit der Polizei abgestimmt sind. Daher stehen Gespräche über mögliche Auflagen noch aus. Über den Zweck der Versammlung der AfD im Bürgerzentrum war bisher nichts Konkretes in Erfahrung zu bringen, da sich ein Sprecher der Partei auf Anfrage nicht dazu äußern wollte.

In ihrem Aufruf zur Demo kritisierte „Köln gegen Rechts“ die Stadt Köln scharf. Das Bündnis wirft der Stadt vor, den Rechtsextremen wieder einmal öffentliche Räume für „rechte Hassveranstaltungen“ bereitgestellt zu stellen. Trotz der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) habe die Stadt von einer Anwendung der „Extremismusklausel“ abgesehen, welche die Nutzung städtischer Räume für extremistische Inhalte untersagt.

Diese Einstufung sei allerdings nicht endgültig, da das BfV seine Einschätzung bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vorläufig ausgesetzt hat.

Ein Stadtsprecher erklärte, dass die rechtliche Einschätzung der Stadtverwaltung durch die Entscheidung des BfV nicht beeinflusst wird. Die Stadt Köln habe per Widmung entschieden, dass Schulräume sowie Räumlichkeiten in Bürgerhäusern für parteipolitische Veranstaltungen genutzt werden dürfen. Solange kein gesetzliches Verbot vorliege, müsse die Stadt alle Parteien gleich behandeln. (red)