Auch Uber kann nun nach Bolt die Tarife wieder reduzieren. Eine richterliche Entscheidung hat die städtische Vorschrift für nichtig erklärt.
Justiz kassiert VorschriftWerden Uber-Fahrten jetzt wieder billiger?

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Am Taxistand vor dem Kölner Hauptbahnhof steht ein Fahrzeug von Uber.
Seit diesem Freitag ist es dem Fahrdienst-Anbieter Uber ebenfalls gestattet, seine Tarife für Mietwagenfahrten in der Rheinmetropole zu reduzieren, genau wie Bolt.
Richterspruch mit deutlicher Botschaft an das Rathaus
Anfänglich kamen lediglich die Plattform Bolt sowie ein Mietwagenunternehmen in den Genuss dieses Urteils, weil ihre Eilanträge zuerst erfolgreich waren. Alle anderen Dienstleister waren weiterhin an die Bestimmungen gebunden. Am Freitag kam es jedoch zu einer weiteren richterlichen Anordnung (Aktenzeichen 18 L 1489/26), die jetzt auch für Uber und eine zusätzliche Firma in der Domstadt wirksam ist. Diese können ihre Tarife nun ebenfalls senken.
Mittels einer Allgemeinverfügung hatte die Kölner Stadtverwaltung bestimmt, dass Mietwagenunternehmen ab dem 1. Juni 2026 eine minimale Gebühr erheben müssen. Diese Gebühr durfte höchstens 20 Prozent günstiger sein als der geltende Taxipreis in Köln für die gleiche Route. Auch Vergünstigungen, zum Beispiel bei per App vermittelten Touren, konnten diesen Schwellenwert nicht unterschreiten. Das Ergebnis: Die Kosten für Anbieter wie Uber und Bolt in der Rhein-Metropole kletterten merklich in die Höhe. Diese Vorschrift galt für sämtliche Beförderungen, die weniger als eine Stunde vorab geordert wurden.
Die Argumentation des Verwaltungsgerichts für die Uber-Entscheidung am Freitag war identisch mit der für Bolt eine Woche vorher. Laut Gericht hätte OB Torsten Burmester die Minimaltarife nicht ohne eine explizite Zustimmung des Stadtrates anordnen dürfen. Ferner sei es nicht statthaft gewesen, Bestimmungen zu verabschieden, die auch Touren jenseits der Kölner Stadtgrenzen betreffen, erklärten die Richter. Somit können Bolt und Uber erneut Tarife offerieren, die über 20 Prozent unter den Gebühren für Taxis liegen.
Eine Unternehmenssprecherin von Uber äußerte sich positiv: „Wir freuen uns über die heutige Entscheidung, die auch in unserem Verfahren für mehr Preisflexibilität sorgt und unsere Einschätzung bestätigt, dass die Mindestpreisregelung rechtlich nicht haltbar ist.“ Weiterhin erklärte sie: „Das mag auch anderen Städten als Orientierung dienen, die ähnliche Regelungen erwägen. Von der Stadt Köln wünschen wir uns nun einen pragmatischen Umgang mit dem Beschluss und dass sie die Regelung bestenfalls ganz zurücknimmt.“
Stadt-Chef nimmt nun die Bundesregierung ins Visier
Am Freitagnachmittag war noch offen, ob die Verwaltung der Stadt nach dieser abermaligen rechtlichen Schlappe die Allgemeinverfügung widerruft oder modifiziert. Ein städtischer Sprecher hatte in der Vorwoche verlauten lassen, dass die schriftliche Urteilsbegründung analysiert werde und man „dann über das weitere Vorgehen entscheiden“ werde. Die Kommune hat nun zwei Wochen Zeit, um beim Oberverwaltungsgericht für NRW Widerspruch zu erheben, was nach Angaben des Gerichts bislang unterblieben ist.
Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagte OB Torsten Burmester: „Bei der Frage der Beteiligung des Rates kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Rat der Stadt Köln hat sich mit dieser Fragestellung eingehend befasst, woraus die Verwaltung einen eindeutigen Ratsauftrag abgeleitet hat. Wir werden aber erneut das Gespräch mit der Politik suchen.“
Für ihn liegt die Zuständigkeit jetzt auf Bundesebene. Es sei Aufgabe des Bundesgesetzgebers, „diese aufgetretene Regelungslücke in Form einer kommunenübergreifenden Lösung“ zu schließen, damit eine missbräuchliche Nutzung unterbunden wird. (red)
