Irres Behörden-ChaosStädte wollen Badeverbot im Rhein – aber keiner ist zuständig!

Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Köln, der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) und von den Rettungstauchern (Wasserrettung) simulieren die Rettung einer Person, um dabei auch über die Risiken in Gewässern und beim Schwimmen aufzuklären.

Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr Köln, der DLRG (Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft) und von den Rettungstauchern (Wasserrettung) simulieren die Rettung einer Person, um dabei auch über die Risiken in Gewässern und beim Schwimmen aufzuklären.

Die Todesfälle im Rhein häufen sich dramatisch. Köln und Düsseldorf wollen die Reißleine ziehen und das Baden verbieten – doch dann beginnt ein Behörden-Irrsinn, der fassungslos macht.

Dramatische Rettungsaktion in letzter Sekunde! Zwei Polizistinnen haben am Freitagvormittag (5. Juli 2024) in Rodenkirchen einen Mann (28) aus der Todesfalle Rhein gezogen.

Gegen 11.40 Uhr sahen Zeugen und Zeuginnen ihn hilflos in Höhe der Rodenkirchener Brücke treiben. Geistesgegenwärtig warfen sie ihm eine Hundeleine zu und hielten ihn fest, bis die Polizistinnen ihn mit einer Rettungsleine ans Ufer ziehen konnten.

Unfassbares Behörden-Wirrwarr: Niemand fühlt sich zuständig

Der Mann war nach eigenen Angaben versehentlich in den Fluss gefallen. Doch der Vorfall ist eine weitere, schreckliche Mahnung. Erst am Maifeiertag ertrank ein Mann nach einer Wette, wer schneller ans andere Ufer schwimmt. In Düsseldorf wurde ein sechsjähriger Junge von der Strömung erfasst – seine Leiche fand man Tage später in Duisburg.

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Nach diesen Tragödien fordern die Städte Köln und Düsseldorf jetzt ein komplettes Badeverbot im Rhein. Bisher ist das Schwimmen nur an bestimmten Stellen, wie an Brücken oder Hafeneinfahrten, verboten. Aber wer kann ein solches Verbot überhaupt erlassen?

Jetzt beginnt ein unglaubliches Behörden-Wirrwarr! Eine Odyssee durch die Ämter, bei der sich niemand zuständig fühlt. Die Stadt Köln verweist an die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dort heißt es: „Wir sind nicht zuständig.“ Man solle sich an die Länder wenden.

Nächster Anruf: Landesverkehrsministerium in Düsseldorf. Antwort: Nicht zuständig, bitte das Innenministerium fragen. Das NRW-Innenministerium teilt mit: Nicht zuständig! Es handle sich um ein Bundesgesetz.

Der absurde Marathon geht weiter. Bundesinnenministerium in Berlin? Ratlosigkeit. „Gute Frage.“ Dann: Nicht zuständig, die Kommune sei verantwortlich. Also wieder die Stadt Köln? Die hatte doch an den Bund verwiesen!

Letzter Versuch: Bundesverkehrsministerium. Die Antwort nach stundenlanger Wartezeit: „Wir sind nicht zuständig.“ Die Länder müssten eine eigene Verordnung erlassen. Das reinste Ping-Pong-Spiel mit der Verantwortung, während Menschen im Rhein sterben.

Das Ergebnis dieses Behörden-Desasters: Vorerst bleibt alles, wie es ist. Während Köln und Düsseldorf ein Verbot wollen, können sie es nicht durchsetzen.

Den Rettern und Retterinnen von Polizei, Feuerwehr und DLRG bleibt nur, weiter an die Vernunft zu appellieren. Kölns Stadtsprecherin Simone Winkelhog findet deutliche Worte: „Wir setzen vor allem darauf, die Menschen ... fortlaufend darauf aufmerksam zu machen, dass das Baden im Rhein eine große Gefahr birgt. Wer im Rhein badet, riskiert, im Rhein zu sterben.“ (red)