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Führungs-Posse geht weiterMartin Kind nach Hannover-Rauswurf plötzlich wieder im Amt

Martin Kind steht bei einer Galopprennbahn auf den Zuschauerrängen.

Martin Kind am 1. Mai in Hannover. Nach vielen Jahren an der Spitze droht ihm jetzt der Fall.

Die unruhigen Zeiten bei Hannover 96 gehen weiter. Dank einer Entscheidung des Landgerichts Hannover darf Martin Kind vorerst als Geschäftsführer weiter machen.

Vorabentscheidung im Streit zwischen Martin Kind und Hannover 96. Der langjährige Klubchef darf dank eines Beschlusses des Landgerichts Hannover vorerst weiter als Geschäftsführer arbeiten – bis zum Termin einer mündlichen Verhandlung.

Eine Verfügung regelt, dass Kind bis zur Verhandlung am 16. August 2022 gewöhnliche und dringende Geschäfte der Management GmbH fortführen darf, wie das Landgericht am Montag auf dpa-Anfrage bestätigte. Zuvor hatte dies die Profifußball-KGaA des Vereins bekannt gegeben.

Hannover 96: Martin Kind darf vorerst Geschäftsführer bleiben

Der Mehrheitsgesellschafter Kind war vergangene Woche überraschend als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH abberufen worden. Kind hält die Abberufung für nicht rechtmäßig und fechtet sie juristisch an. Seitdem wird das Verhältnis zwischen dem Mutterverein auf der einen Seite und Kinds Profifußball-Bereich auf der anderen immer angespannter.

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Bei 96 gibt es eine komplizierte Struktur mehrerer Gesellschaften. Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Um die sogenannte 50+1-Regel der DFL einzuhalten, entscheidet der Mutterverein jedoch über die Besetzung der Geschäftsführerposten.

Die 50+1-Regel soll die Macht der externen Investoren begrenzen. Die Stimmenmehrheit muss immer beim eingetragenen Verein bleiben, wenn er seine Profifußballabteilung in einer Kapitalgesellschaft aufgliedert.

Hannover 96: Mutterverein beschuldigt Kind Spenden nicht gezahlt zu haben

Nach dem Vorwurf des Vertragsverstoßes gegen Kind hat der Profifußball-Bereich des Vereins die Anschuldigungen des Muttervereins bestritten.

„Die weitere juristische Aufarbeitung der aufgestellten und zugleich Herrn Martin Kind diskreditierenden Behauptungen wird auf juristischer Ebene, und zwar mit allen damit verbundenen Konsequenzen, erfolgen, um weitere Schäden und Gefahren von Hannover 96 abzuwenden“, teilte die Profifußball-KGaA mit.

Der Mutterverein hatte die Kapitalseite des Vereins beschuldigt, mehrfach gegen den sogenannten Hannover-96-Vertrag und zugleich abgeschlossene Fördervereinbarungen verstoßen zu haben. Eine festgelegte Spende sei gar nicht und weitere Spenden „nicht zum vereinbarten Zeitpunkt gezahlt“ worden.

Die aufgestellten Behauptungen seien in vollem Umfang unzutreffend und müssten demnach zurückgewiesen werden, teilte die Seite Kinds mit. Der Vorstand des Muttervereins habe bei der Abberufung „gegen die eindeutige Satzung der Management GmbH und den mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA abgeschlossenen ‚Hannover-96-Vertrag‘ verstoßen“, hieß es weiter. (dpa/fr)