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Hammer-Strafe nach Spuck-AttackeDFB sperrt Zweitliga-Profi für sieben Monate

Schiedsrichter Nicolas Winter zeigt Clemens Fandrich von Erzgebirge Aue im Spiel gegen den FC Ingolstadt die Rote Karte.

Schiedsrichter Nicolas Winter zeigt Clemens Fandrich von Erzgebirge Aue am 22. Oktober 2021 im Spiel gegen den FC Ingolstadt die Rote Karte.

Der DFB hat nach der Spuck-Attacke gegen Linienrichter Roman Potemkin hart gegen Mittelfeldspieler Clemens Fandrich von Erzgebirge Aue durchgegriffen. Andrich wurde für sieben Monate gesperrt.

Frankfurt/Aue. Rekordverdächtige Hammer-Strafe in der 2. Bundesliga. Mittelfeldspieler Clemens Fandrich (30) von Erzgebirge Aue wurde am Donnerstag (4. November 2021) vom DFB-Sportgericht zu satten sieben Monaten Sperre verdonnert.

Fandrich soll im Spiel gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober 2021 Schiedsrichter-Assistent Roman Potemkin (31) auf das rechte Auge gespuckt haben. Der Verein kündigte gleich nach der Urteilsverkündung Berufung gegen die Sperre an.

DFB-Sportgericht sperrt Clemens Fandrich für sieben Monate

Was war passiert: Beim bislang einzigen Saisonsieg am zehnten Spieltag gegen Ingolstadt (1:0) soll Fandrich dem Linienrichter bei einer Diskussion ins Gesicht gespuckt haben. Schiedsrichter Nicolas Winter (29) schickte ihn in der 89. Minute mit Rot vom Platz. Das Sportgericht hatte keinen Zweifel an den Aussagen des Unparteiischen und wertete den Vorfall als Tätlichkeit. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Aussage Potemkins, so das Gericht.

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Fandrich, der zuvor in 197 Spielen in der 2. Fußball-Bundesliga lediglich eine Gelb-Rote Karte kassiert hatte, bestreitet den Vorwurf. Sein Verein tobte nach der Urteilsverkündung über ein „absolut inakzeptables Strafmaß“ und kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen. Aues Vorstandsmitglied Kay Werner sprach von einem „sehr ernüchternden Ergebnis“, mit dem er „in keiner Weise einverstanden“ sei.

DFB lässt beim Urteil gegen Clemens Fandrich Milde walten

Dabei ließ der DFB im Rahmen des Strafmaßes nach eigenen Angaben sogar noch Milde walten. „Die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder deren Assistenten sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor“, sagte der vorsitzende Richter Hans E. Lorenz.

Man habe Fandrichs tadelloses Verhalten in zwölf Jahren Profifußball berücksichtigt, so Lorenz weiter. Das Anspucken des Schiedsrichter-Assistenten sei allerdings ein „so schwerwiegender Vorgang“, dass auch eine höhere Strafe möglich gewesen wäre.

Bei Erzgebirge Aue ist der Unmut vor allem deshalb groß, weil Potemkin selbst in seiner Zeugenaussage erklärt hatte, dass das Spucken in „unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sprechen und Reklamieren des Spielers“ stand. Der abstiegsbedrohte Zweitligist forderte daher eine Bestrafung wegen unsportlichen Verhaltens und nicht wegen einer Tätlichkeit. (bc)