Die Wut und die Fassungslosigkeit sind riesig! Der 1. FC Köln und seine Fans fühlten sich am Samstag beim 1:2 gegen Borussia Dortmund betrogen. Ein klares Handspiel wurde nicht geahndet. Doch der FC kann keinen Protest einlegen!
VAR-Wut nach BVB-SiegDarum kann der 1. FC Köln keinen Protest einlegen
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Der 1. FC Köln steht aktuell im Kampf um den Klassenerhalt gewaltig unter Druck. In den vergangenen Wochen schmolz der Vorsprung auf die Abstiegsplätze dramatisch weg. Köln hat als 14. der Tabelle nach 25 Spieltagen 24 Punkte. Genauso viele wie der 15. und der 16. (Mainz und St. Pauli). Auf Platz 17 liegt Wolfsburg mit 20 Punkten, Heidenheim hat als Letzter 14 Zähler.
Ein Grund für die prekäre Situation sind auch zahlreiche strittige VAR-Entscheidungen, die gegen den FC getroffen wurden. Trauriger Höhepunkt war das Handspiel des Dortmunders Yan Couto in der Nachspielzeit am 7. März 2026. Statt eines Strafstoßes und dem möglichen 2:2 für Köln gewann der BVB mit 2:1.
1:2 gegen Dortmund: Darum legt der 1. FC Köln keinen Protest ein
Im Saisonverlauf gab es schon diverse VAR-Szenen, die gegen den FC gelaufen sind: beim 3:3 gegen Wolfsburg, beim 1:2 gegen den VfB Stuttgart, beim 1:3 in Mönchengladbach, beim 2:2 in Heidenheim, beim 1:2 gegen Leipzig, beim 1:3 in Stuttgart und beim 1:2 in Freiburg.
Die sportliche Leitung der DFB-Schiedsrichter räumte nach dem BVB-Spiel Fehler von Schiedsrichter Daniel Siebert und VAR Benjamin Cortus ein, meinte, dass „eine Intervention des VAR angebracht gewesen wäre“.
Der FC kann sich aber nichts dafür kaufen, das Spiel bleibt verloren. Oder kann man Protest einlegen? Zahlreiche FC-Fans stellten sich nach den Vorkommnissen diese Frage, einige forderten in ihrer Wut sogar, dass die Partie wiederholt werden müsse. EXPRESS.de hakte bei Kölns Vizepräsident Jörg Alvermann nach. Der Anwalt und Fachmann für Sportrecht sitzt auch im DFB-Kontrollausschuss und sagt: „Da es sich um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters handelt, würde ein Protest keinerlei Aussicht auf Erfolg haben, weshalb wir davon absehen.“
Doch wann und wie kann gegen eine Wertung eines Bundesligaspiels überhaupt Protest eingelegt werden? Die Antworten gibt Paragraf 17 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Demnach muss ein Verein 500 Euro hinterlegen und innerhalb von zwei Tagen eine schriftliche Begründung für den Protest formulieren und in der DFB-Zentrale einreichen.
Gründe für einen Einspruch gegen die Spielwertung sind:
- Mitwirkung eines nicht spiel- oder einsatzberechtigten Spielers bei der gegnerischen Mannschaft.
- Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.
- Regelverstoß des Schiedsrichters, wenn der Regelverstoß die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat.
- Mitwirkung eines gedopten Spielers.
- Spielmanipulation
Beim Spiel des FC gegen Dortmund haben weder das Schiedsrichterteam noch der VAR gegen Regeln verstoßen, deshalb würde ein Protest abgeschmettert werden. Die Unparteiischen haben lediglich die Hand-Szene auf andere Art interpretiert.
Beim FC versucht man, das Spiel jetzt so schnell wie möglich abzuhaken. Zudem wird nicht in den Jammermodus geschaltet, sondern vor allem werden eigene Fehler analysiert und angesprochen. Trainer Lukas Kwasniok versammelt seine Mannschaft am Dienstagnachmittag zur ersten Einheit vor dem Auswärtsspiel beim Hamburger SV (Samstag, 14. März 2026, 18.30 Uhr).



