Nächste Runde im Grüngürtel-Zoff: Eine Bürgerinitiative wehrt sich nun vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den FC-Ausbau.
„Grundsätzliche Frage“Geißbockheim: Nächste Beschwerde gegen FC-Ausbau

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So stellte der FC sein geplantes Leistungszentrum vor.
Keine Ruhe im Zoff um die Erweiterungspläne des 1. FC Köln am Geißbockheim. Jetzt schlägt die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ (BI) zurück.
Sie attackiert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) aus Münster. Dieses hatte am 14. August den umstrittenen Bebauungsplan für gültig erklärt, nach einem Rechtsstreit von beinahe sechs Jahren. Die BI gab diesen Schritt am Montag bekannt.
Millionen-Projekt: Das plant der FC im Grüngürtel
Die Initiative, die bereits 2020 zu den Klägern zählte, ruft nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an. Dort wird eine Beschwerde gegen die Münsteraner Entscheidung eingereicht. Der Grund: Das OVG hatte eine Revision gegen sein eigenes Urteil ausgeschlossen.
Eine Sprecherin des OVG erläuterte, dass das Urteil dadurch vorerst nicht rechtskräftig wird. Allerdings besitzt die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. Im Klartext bedeutet das: Für die Stadt Köln bleibt der Bebauungsplan gültig. Sie könnte dem FC theoretisch sofort eine Baugenehmigung ausstellen.
Der Verein verfolgt bereits seit 2014 das Ziel, ein Leistungszentrum für 50 bis 60 Millionen Euro zu errichten. Es soll direkt am Geißbockheim neben dem Franz-Kremer-Stadion entstehen. Ein bestehender Trainingsplatz müsste dafür weichen.
Darüber hinaus benötigt der Klub zusätzliche neue Fußballfelder. Besonders heftig debattiert werden die drei ursprünglich vorgesehenen Plätze auf der Gleueler Wiese, die sich nördlich vom Geißbockheim befindet. Dieses Areal ist Teil des Landschaftsschutzgebiets im Äußeren Grüngürtel. Der Bebauungsplan umfasst im Wesentlichen das Leistungszentrum sowie diese drei Felder auf städtischem Grund, den der Verein gepachtet hat oder noch pachten möchte.
Zu den Motiven für ihre Beschwerde erklärte die BI am Montag: „Im Mittelpunkt steht weiterhin die aus unserer Sicht grundsätzliche Frage, ob ein umfangreiches, baulich geprägtes Sport- und Trainingszentrum im regionalplanerisch festgelegten Freiraum zulässig ist.“
Auch der Naturschutzbund NRW (Nabu), der in der Vergangenheit selbst gegen den Bebauungsplan geklagt hatte, steht hinter der inhaltlichen Forderung der Bürgerinitiative.
FC-Bosse kontern: „Erneuter Versuch, alles zu verzögern“
Der FC plant den Baustart für das Leistungszentrum eigentlich für das kommende Jahr. Philipp Türoff, der Sprecher der Klub-Geschäftsführung, äußerte sich am Montag dazu: „Es ist das gute Recht der Klägerseite, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Dieser juristische Schritt kommt daher für uns nicht überraschend. Er ist ein erneuter Versuch, dringend benötigte Sportinfrastruktur auf dem Rücken des Kölner Kinder-, Frauen- und Profifußballs weiter zu verzögern.“
Das gesamte Vorhaben steckt seit Jahren fest. Ein Grund dafür ist eine fehlende politische Mehrheit für den Pachtvertrag bezüglich der Gleueler Wiese. Zudem ist das Gerichtsverfahren noch nicht abgeschlossen. Abseits der juristischen Auseinandersetzung bemühen sich Verein und Stadtrat seit Längerem um Kompromisslösungen, die von den ursprünglichen Plänen aus 2014 abweichen. Eine zügige Realisierung konnte aber auch so nicht erreicht werden.
In einem Kompromissvorschlag beschloss der Stadtrat Anfang Juli drei neue Spielfelder, die nicht auf der Gleueler Wiese, sondern in der weiteren Umgebung liegen sollen. Das Problem war bisher immer, dass die Realisierung dieser Alternativen dem FC nicht schnell genug ging. Aus diesem Grund nannte Türoff die Gleueler Wiese kürzlich die „bislang einzige vollumfängliche Lösung“.
Pikantes Detail: FC ging 2023 den gleichen Weg
Klub-Präsident Jörn Stobbe äußerte kürzlich, er habe „null Hoffnung“, dass der Verein sein Bauprojekt wie seit 2014 angedacht umsetzen kann. Stobbe unterstrich am Montag, das OVG habe „klar pro FC“ entschieden. Er mahnte, man dürfe sich nicht „in weiteren juristischen Endlosschleifen zu verlieren“.
Brisant dabei: Im Januar 2023 schlug der 1. FC Köln exakt den gleichen juristischen Weg ein wie jetzt die BI. Damals hatte das OVG die Pläne als unwirksam eingestuft und die Revision verweigert, woraufhin der Klub klagte. Seinerzeit rügte das Gericht einen Abwägungsfehler. Oliver Seeck (SPD), der Vorsitzende des Sportausschusses, kommentierte damals: „Es ist das gute Recht des FC, Beschwerde einzulegen.“
Laut seinen Äußerungen vom Montag lud Stobbe Politik und Umweltverbände zum Dialog ein, um zu erörtern, wo eine „echte Entsiegelung“ den Grüngürtel aufwerten könnte. Gleichzeitig machte er aber klar, dass die Gleueler Wiese notwendig sei, um „Raum für den Kölner Spitzen- und Breitensport“ zu schaffen.

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Überblick über den neuen Kompromiss.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem FC im April 2024 Recht gegeben und den Fall zurück nach Münster verwiesen. Daraufhin fällte das OVG das für den Klub positive Urteil – rund dreieinhalb Jahre, nachdem der Verein gegen die Nichtzulassung der Revision vorgegangen war.
Ob das Bundesverwaltungsgericht diesmal zügiger entscheiden könnte, da der Fall bekannt ist, bleibt offen. Ein Sprecher erklärte dazu kürzlich: „Die Dauer der Verfahren richtet sich nicht allein danach, ob das Bundesverwaltungsgericht bereits einmal mit einem Sachverhalt im Rahmen eines Verfahrens befasst war.“ (red)
