Neue Regeln für Milch, Joghurt & Co.: Das ändert sich jetzt
Schluss mit dem Etiketten-TrickWas sich ab Juni bei Joghurt, Milch und Co. alles ändert

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Bessere Kennzeichnung für Verbraucher: Eine neue Verordnung soll für klare Angaben zu Inhaltsstoffen und Wärmebehandlung bei Milchprodukten sorgen.
Gute Nachrichten für alle, die bei Milchprodukten genau hinschauen müssen! Wer unter Allergien oder Unverträglichkeiten leidet, kann aufatmen. Ab dem 14. Juni tritt eine neue Regelung in Kraft, die für mehr Ehrlichkeit auf den Verpackungen sorgt: die Milchproduktqualitätsverordnung.
Klingt sperrig, hat aber ein klares Ziel: Schluss mit irreführender Werbung und unverständlichen Zutatenlisten. Ihr sollt genau wissen, was ihr kauft. So müssen Hersteller künftig auch genau aufs Produkt schreiben, ob und zu welchem Prozentanteil etwas anderes als Kuhmilch drinsteckt, etwa von Schaf oder Ziege. Auch wenn Milchbestandteile durch pflanzliche Zutaten ersetzt werden, muss das draufstehen.
Schluss mit der Vitamin-Lüge bei Zuckerbomben
Besonders bei Produkten, die mit zugesetzten Vitaminen werben, wird jetzt strenger kontrolliert. „Vitamine dürfen nicht beliebig zugesetzt oder beworben werden, sondern nur nach bestimmten Vorgaben“, erklärt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Damit soll verhindert werden, dass stark gezuckerte Milchprodukte durch einen Spruch wie „mit Vitaminen“ gesünder wirken, als sie sind.
Endlich Klarheit: Das bedeutet „laktosefrei“ wirklich
Ein riesiger Fortschritt für Menschen mit Laktoseintoleranz! Bisher war der Begriff „laktosefrei“ nicht klar definiert und wurde oft unterschiedlich ausgelegt. Das ändert sich jetzt. Ein Produkt darf nur noch so heißen, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält.
Und jetzt kommt's: Der genaue Wert muss künftig sogar auf der Packung stehen, zum Beispiel mit dem Hinweis „Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g“. „Das hilft besonders Menschen mit Laktoseintoleranz, weil sie sich besser auf die Angaben verlassen können“, so Krehl. Endlich Sicherheit statt Rätselraten im Supermarkt!
Von „pasteurisiert“ bis „sterilisiert“: Das steckt dahinter
Auch beim Thema Haltbarkeit wird es transparenter. Die Art der Wärmebehandlung muss klar gekennzeichnet werden. Ob „pasteurisiert“ (kurzes Erhitzen für Frischmilch), „ultrahocherhitzt“ (H-Milch) oder „sterilisiert“ (langes Erhitzen) – die Begriffe müssen eindeutig verwendet werden. So wisst ihr sofort, warum eine Milch nur wenige Tage und eine andere wochenlang haltbar ist.
Auch die Regelung zur Bezeichnung „frisch“ hält Daniela Krehl für besonders wichtig. Künftig darf wärmebehandelte Milch nur dann mit „frisch“ beworben werden, wenn sie bei maximal 8 Grad höchstens drei Wochen haltbar ist. „Damit soll verhindert werden, dass sehr lange haltbare Produkte trotzdem einen besonders frischen Eindruck vermitteln“, so die Verbraucherschützerin. (dpa/red)
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