Endlich wieder draußen! Aber Vorsicht: Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt.
Teurer Spaß in der SonneAnwälte erklären, wo bei Grillen, Sex & Co. Strafen drohen

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Erlaubt oder nicht? Die Parkordnung oder Hinweisschilder geben die Regeln vor.
Die Sonne scheint endlich wieder! Es zieht die Leute nach draußen, in die Grünanlagen und an die Gewässer in Köln und Umgebung. Aber aufgepasst: Zwischen dem Geruch von Bratwurst und der ausgebreiteten Decke verbergen sich juristische Tücken, die ein teures Nachspiel haben können. Wie die dpa berichtet, verschaffen zwei Juristen Klarheit darüber, was gestattet ist – und bei welchen Aktionen empfindliche Strafen oder gar Anzeigen drohen.
Grillen im Park oder am See: Was ist erlaubt?
Ob ihr auf einer öffentlichen Grünfläche den Rost anheizen dürft, ist von Kommune zu Kommune verschieden. Mitunter existieren sogar für unterschiedliche Areale in der gleichen Stadt abweichende Vorschriften. „Etwa wenn einzelne Flächen unter Naturschutz stehen oder besonders brandgefährdet sind“, erklärt Rechtsanwältin Charlotte Gaschke. Ihr Ratschlag: „Achten Sie auf Schilder.“
Besonders kritisch wird die Lage, wenn durch Fahrlässigkeit ein Feuer ausbricht. Fahrlässige Brandstiftung ist keine Lappalie, sondern ein Verbrechen, das mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer empfindlichen Geldstrafe bestraft wird.
Ab ins kühle Nass: Baden in Seen und Flüssen
Prinzipiell ist das Planschen in den meisten Gewässern gestattet. Es existieren jedoch Ausnahmen, wie Rechtsanwalt Henning J. Bahr erläutert. Tabu sind beispielsweise Wasserflächen mit ökonomischer Nutzung wie Fischteiche oder Baggerseen. Auch im Umfeld von Brücken, Schleusen oder Anlegestellen für Fähren ist das Schwimmen oft untersagt.

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Einfach so in den See springen? Ist dieser von öffentlichem Gelände aus erreichbar, ist das in der Regel unproblematisch.
Und besonders wichtig: Wo das Baden gestattet ist, tut man dies auf eigenes Risiko. „Wenn es sich also nicht um einen überwachten Badestrand handelt, sollte man sich vorab über Tiefe und Strömungsverhältnisse des Gewässers informieren“, rät Gaschke.
Nackt sonnen im Park: Wann wird es heikel?
Sich in der Grünanlage zu bräunen, ist kein Thema. Möchtet ihr dabei aber die Kleidung ablegen, solltet ihr euch an speziell markierte FKK-Zonen halten. „Wer sich splitterfasernackt im Stadtpark sonnt, riskiert ein Bußgeld, wenn sich andere dadurch belästigt fühlen“, so Bahr. Das kann eine Summe zwischen 5 und 1.000 Euro ausmachen.
Die Schwelle zum Verbrechen ist erreicht, wenn eine Person durch die Entblößung sexuelle Erregung sucht. Dann spricht man von Exhibitionismus. Und jetzt der Knaller: „Das Strafgesetzbuch bezieht sich hier übrigens ausdrücklich auf exhibitionistische Handlungen durch Männer“, sagt Bahr. „Frauen können in diesem Zusammenhang also nicht belangt werden.“
Liebesspiel im Freien und laute Musik
Ein Schäferstündchen im Freien kann für den Mann als exhibitionistischer Akt eingestuft und strafrechtlich geahndet werden. Ansonsten droht eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit. Der Tipp des Experten: „Sicherstellen, dass man weder gesehen wird noch anderweitig die Aufmerksamkeit anderer auf sich zieht.“
Auch bei lauter Musik aus dem Lautsprecher ist Vorsicht geboten. Wer Mitmenschen unzumutbar stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Speziell zur Mittagszeit oder während der Nachtruhe schreiten die Behörden zügig ein.
Sport im Park und Klettern auf Bäume
Beim Sport in der Grünanlage gilt: Solange ihr niemanden belästigt oder gefährdet, könnt ihr euch frei entfalten. Achtet jedoch auf Hinweistafeln, die manche Aktivitäten auf spezielle Zonen begrenzen. Im Forst müssen obendrein Brut- und Setzzeiten berücksichtigt werden.

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Auf Bäume klettern ist in der Regel dann erlaubt, wenn diese nicht geschädigt werden und sie nicht unter besonderem Schutz stehen.
Auch das Erklimmen von Bäumen ist prinzipiell gestattet. Passt aber auf, dass ihr den Baum nicht in Mitleidenschaft zieht. Steht dieser unter speziellem Schutz, kann eine Geldbuße die Folge sein. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
