Auto in der Sonne wird blitzschnell zur Todesfalle.
Auto wird zum BackofenADAC warnt: Schon nach 30 Minuten droht im Pkw Lebensgefahr

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Pralle Sonne und der Innenraum wird zum Backofen: Parkende Autos in der Sonne können sich «innerhalb kürzester Zeit» stark aufheizen – besonders gefährlich für Kleinkinder und Tiere.
Wenn es draußen warm ist, wird ein Auto im Nu zur Hitzefalle. Das Wageninnere kann sich dann auf lebensbedrohliche Temperaturen erhitzen. Der ADAC hat das in einem Experiment nachgestellt: Ein Fahrzeug wurde in die direkte Sonne geparkt und die Hitzeentwicklung innen gemessen. Dabei war es draußen nicht mal extrem heiß – die Außentemperatur hielt sich durchgehend unter der 30-Grad-Marke. Trotzdem wurde es drinnen unerträglich.
Die Ergebnisse sind alarmierend. Bereits nach 30 Minuten zeigte das Thermometer mehr als 50 Grad an. Nach 90 Minuten war der Spitzenwert mit 59,1 Grad erreicht. Selbst wenn die Luft draußen nicht brütend heiß ist, genügt die Sonneneinstrahlung durch die Fenster, um ein Fahrzeug blitzschnell in eine Art Gewächshaus zu verwandeln.
Für kleine Kinder und Haustiere ist eine solche Situation absolut tödlich. Man darf sie niemals im Fahrzeug zurücklassen, nicht einmal für den schnellen Einkauf im Supermarkt. Ein kleiner Spalt im Fenster bringt so gut wie nichts. Laut ADAC hat ein leicht geöffnetes Fenster kaum eine Auswirkung auf die Hitze im Inneren.
Kind im heißen Auto entdeckt – was tun?
Wenn Sie ein Kind, eine andere hilfsbedürftige Person oder ein Tier in einem sonnengeparkten Wagen sehen, müssen Sie eingreifen. Das empfehlen sowohl der ADAC als auch die Prüforganisation GTÜ. Klopfen Sie zuerst an das Fenster, um zu sehen, wie es den Insassen geht.
Falls das Kind ansprechbar ist, versuchen Sie sofort, die Eltern oder verantwortliche Personen ausfindig zu machen. Gelingt das nicht auf der Stelle und das Kind leidet sichtlich unter der Hitze, wählen Sie sofort den Notruf 112. Symptome sind zum Beispiel extremes Schwitzen oder Teilnahmslosigkeit. Bei Hunden ist intensives Hecheln ein deutliches Alarmsignal.
Scheibe einschlagen: Nur als letzter Ausweg
Das Zertrümmern der Scheibe ist nur dann erlaubt, wenn eine unmittelbare Lebensgefahr besteht. In diesem dringenden Notfall dürfen Sie mit einem passenden Objekt, zum Beispiel einem Stein, das Fenster zerstören. Achten Sie unbedingt darauf, weder sich selbst noch das Kind zu verletzen. Wenn möglich, sprechen Sie Ihr Vorgehen mit der Leitstelle der bereits gerufenen Helfer ab oder holen Sie sich von dort Anweisungen.
Wichtig: Situation für den Notfall belegen
Halten Sie die Situation am besten mit Videos, Fotos und durch Zeugen fest. Die GTÜ erklärt, dass die Zerstörung von Eigentum zwar zur Rettung eines Lebens gerechtfertigt ist. Trotzdem muss man die Notsituation im Zweifel zivilrechtlich nachweisen können.
Die Lage ist prinzipiell ähnlich, wenn man ein Tier in einem überhitzten Fahrzeug findet. Allerdings wird bei einem Kind laut GTÜ und juristischen Bewertungen schneller und unkomplizierter von einem Notstand ausgegangen. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
