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Streit ums Trans-GesetzNach Fall von Rechtsextremistin fordern Länder eine Reform

Debatte über Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes

Copyright: Hendrik Schmidt/dpa

Der Fall von Marla Svenja Liebich hat eine neue Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst.

Nach Fall Liebich: Drei Länder wollen das neue Gesetz ändern

Ein politisches Nachspiel bahnt sich an: Drei Bundesländer fordern eine Anpassung des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG). Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben eine gemeinsame Initiative gestartet. Ihr Anliegen: Die Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Personen sollen geschützt, aber ein klarer Missbrauch der neuen Regeln unterbunden werden.

Der Zündstoff für die ganze Aufregung: der Fall der rechtskräftig verurteilten Marla Svenja Liebich. Sogar Alexander Dobrindt (CSU) schaltete sich ein und sprach sich für eine Überarbeitung des Gesetzes aus. Im Juli 2023 wurde Liebich – zu dem Zeitpunkt noch als Sven Liebich bekannt – rechtskräftig verurteilt. Die Strafe: eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für die Delikte Volksverhetzung, üble Nachrede und Beleidigung.

Was dann passierte, sorgt für Kopfschütteln: Liebich ließ den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich ändern und nahm den Namen Marla Svenja an. Für viele Kritiker ein klarer Fall von Rechtsmissbrauch. Zum Haftantritt im Frauengefängnis von Chemnitz tauchte Liebich dann einfach nicht auf.

Fluchtversuch endet in Tschechien

Doch die Flucht währte nicht lange. An der Grenze zu Tschechien klickten die Handschellen. Seitdem befindet sich Liebich in Tschechien in Haft. Am Montag gab das Landgericht in Pilsen grünes Licht für die Überstellung nach Deutschland. Gegen diese Entscheidung kann Liebich allerdings noch vorgehen.

Die drei Ost-Bundesländer machen jetzt Druck auf die Bundesregierung. Sie verlangen eine schnelle Gesetzesänderung, um einen wasserdichten Prüfmechanismus zu etablieren. Damit soll offensichtlicher Missbrauch in Zukunft verhindert werden. Ihr Vorschlag: Das Gesetz soll genau definieren, wann Standesämter einschreiten dürfen. Geplant sind dafür feste Prüfschritte und eindeutige Vorgaben für die Behörden.

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) stellte klar: „Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“. Die CDU-Politikerin warnte, dass jeder einzelne Fall von Missbrauch das eigentliche Anliegen des Gesetzes untergräbt: den Respekt für die jeweilige Geschlechtsidentität zu sichern. Das Thema soll nun bei der Konferenz der Justizminister am 11. und 12. Juni in Hamburg auf den Tisch kommen. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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