Üblicherweise legen Minister unmittelbar nach ihrer Ernennung im Bundestag den Amtseid ab. Diesmal will sich die Regierung damit bis September Zeit lassen. Kanzler Merz erklärt die Gründe.
Vereidigung verschobenEntscheidung hat laut Merz „ganz einfache Kostengründe“

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Bundeskanzler Friedrich Merz (l-r), CDU-Bundesvorsitzender, Franziska Hoppermann, neue CDU-Generalsekretärin, und Carsten Linnemann (CDU), designierter Bundesgesundheitsminister und bisheriger CDU-Generalsekretär, stehen am Ende einer Pressekonferenz zur Vorstellung der neuen CDU-Generalsekretärin in der CDU-Bundesgeschäftsstelle (Konrad-Adenauer-Haus) für ein Foto zusammen.
Die Bundesregierung sieht die Vereidigung der neuen Minister im Bundestag erst im September als rechtlich unproblematisch an. „Wir halten es für zulässig“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin.
Nach seinen Worten sollen an diesem Mittwoch die neuen Kabinettsmitglieder ihre Ernennungs- und die scheidenden ihre Entlassungsurkunden von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erhalten.
Vereidigung wahrscheinlich am 9. September
Die Vereidigung sei dann in der ersten Sitzungswoche des Bundestags nach der Sommerpause vorgesehen, wahrscheinlich am 9. September.
Diese Entscheidung habe auch „ganz einfache Kostengründe“, sagte Merz. „Es würde, glaube ich, ein großer Teil der deutschen Öffentlichkeit nicht verstehen, wenn wir 630 Abgeordnete aus den Ferien nach Berlin zurückbeordern müssten, um eine Vereidigung von zwei neuen Bundesministerin vorzunehmen.“
Betroffen sind der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, der Bundesgesundheitsminister wird. Die bisherige Ministerin Nina Warken wiederum wechselt als Kanzleramtschefin in die Regierungszentrale.
Das Grundgesetz legt in Artikel 64 fest, dass Bundesminister „bei der Amtsübernahme“ den Eid vor dem Bundestag leisten müssen.
Der ehemalige Chefjurist des Bundespräsidialamts, Stefan Ulrich Pieper, sagte der „Rheinischen Post“, der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat. „Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ (dpa)

