Die Förderung für klimafreundliche Heizungen bleibt bis mindestens 2029 bestehen. Doch ansonsten ändert sich nun einiges beim umstrittenen Heizungsgesetz.
Koalition legt neue Regeln festHeizungsgesetz – wird es teurer für Mieter und Mieterinnen?
Aktualisiert
Immobilienbesitzer und Besitzerinnen sollen nach dem Willen der schwarz-roten Koalition weiter Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einbauen dürfen.
Darauf haben sich Union und SPD bei ihren Verhandlungen über eine Reform des von der Ampel-Regierung eingeführten Heizungsgesetzes geeinigt.
Heizungskeller wird wieder zur Privatsache – Förderung soll erst einmal bleiben
„Der Heizungskeller wird damit wieder zur Privatsache. Die Bürger haben wieder die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie heizen“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch betonte, die Koalition habe „nach wie vor die Klimaschutzziele fest im Blick“. Dafür sorge man mit einer Bioquote, die ab 2029 auch für neue Öl- und Gasheizungen gelte.
Vom energiepolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Michael Kellner, kam prompt Kritik: „Schwarz-rot macht das Heizen teuer. Diese Eckpunkte sind schlimm, vor allem für die Mieterinnen und Mieter im Land“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann nach den Plänen von Union und SPD vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
„Wir bleiben bei der Förderung stabil“, kündigte Miersch an. Zugleich aber musste er einräumen, die genaue Ausgestaltung werde zwischen den Koalitionspartnern bis zum Sommer noch besprochen. Denn bisher einigten sich die Fraktionsführungen von CDU/CSU und SPD lediglich auf ein fünfseitiges Eckpunktepapier. Dieses muss jetzt noch in Gesetzestexten konkretisiert werden. Die bei der Union verhasste Regelung soll dabei wegfallen, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.
Wachsender Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe
Stattdessen heißt es nun: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“ Und weiter: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“
Allerdings müssen Gas- und Ölheizungen mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden, der 2029 bei 10 Prozent liegen soll. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können.
Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.
Wird es teurer für Mieter und Mieterinnen?
Für Mieter und Mieterinnen, die keinen Einfluss haben auf die Heizung ihrer Wohnung, soll es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben - dazu stehen im Papier aber keinerlei Details. Hier ist noch mit Streit zwischen Union und SPD zu rechnen.
„Millionen Mieterinnen und Mieter werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, obwohl sie über ihre Heizung nicht einmal selbst entscheiden können“, kritisierte die Deutsche Umwelthilfe. „Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bedient.“
Der Weiterbetrieb der Gasnetze würde milliardenschwere Investitionen erfordern und zu steigenden Belastungen für Haushalte führen. Greenpeace betonte: „Die angeblich „grünen“ Alternativen zum fossilen Erdgas und Öl sind knapp und teuer, die Gasnetzentgelte pro Haushalt steigen absehbar.“
Auch Vorgaben für Heizöl und Gas
Anders als die Ampel-Regierung wollen Union und SPD auch dort ansetzen, wo alte Öl- oder Gasheizung weiterlaufen - allerdings nicht durch Vorgaben für die Besitzer, sondern für die Öl- und Gasversorger.
„Durch die Einführung einer Grüngasquote werden wir alle, die mit fossilen Heizungen heizen, über die Versorger erreichen“, sagte Miersch. Sie sollen verpflichtet werden, anteilig klimafreundliche Gase und Heizöl wie Biomethan, Wasserstoff und seine Derivate, synthetisches Methan und Bioöl einzusetzen. Diese Quote soll 2028 mit einem Prozent starten.
Die kommunale Wärmeplanung, die Hausbesitzern und Hausbesitzerinnen anzeigen soll, ob sie sich auch einem Wärmenetz anschließen können, wird für kleine Kommunen vereinfacht, sie sollen weniger genaue Daten erheben müssen.
Koalition betont: Klimaschutzziele bleiben
„Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, so die Koalition. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz seit Jahren hinterher. Falls sich 2030 zeigen sollte, dass der Gebäudesektor sein Ziel weiterhin verfehlt, solle nachgesteuert werden.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge bewertet die Folgen für den Klimaschutz allerdings als verheerend. „CDU und SPD haben heute in aller Deutlichkeit dokumentiert: Klimaschutz ist in dieser Koalition vollkommen egal. Die Bundesregierung hat das Erreichen der Klimaziele aufgegeben.“
Spahn und der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Hoffmann, betonten beide, dass die Einigung eine Abkehr von der Reform des Heizungsgesetzes bedeute, deren treibende Kraft der damalige Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck war. Das „Habeck'sche Heizungsgesetz“ werde abgeschafft. Der „Geist grüner Bevormundung“ werde aus den deutschen Heizungskellern „verbannt“, sagte Hoffmann.
Wie es weitergehen soll
Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten. (dpa)

