Clubs sind jetzt Kultur! Was das für die Partyszene heißt
Nicht mehr wie Sex-KinosMusikclubs gelten künftig als Kulturorte statt Vergnügungsstätten

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Musikclubs sollen künftig im Baurecht als Kulturorte gelten. (Symbolbild)
Ein riesen Ding für die Clubkultur! Bislang wurden Musikclubs vor dem Gesetz wie Spielotheken oder Porno-Kinos behandelt. Eine neue Regelung macht dem nun ein Ende – mit gewaltigen Auswirkungen, auch für die Partyszene in Köln und der Umgebung.
Was viele schon ewig gefordert haben, hat die Bundesregierung jetzt endlich durchgewunken: Tanzlokale werden im Baurecht zukünftig als Kulturstätten anerkannt. Sie sind damit nicht länger nur „Vergnügungsstätten“ – eine Schublade, die sie sich bislang mit Spielhallen, Wettbüros oder Erotikkinos teilen mussten.
Clubs endlich raus aus der Schmuddelecke
„Ich habe mich dafür stark gemacht, dass wir das Ziel des Koalitionsvertrages umsetzen und Musikclubs nun eindeutig von reinen Vergnügungsstätten abzugrenzen sind“, erklärte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer in der Hauptstadt. Für die gesamte Clublandschaft ist das ein gewaltiger Triumph.
Die Anpassung im Baugesetzbuch ist nach den Worten von Weimer „ein wichtiger Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland und ein starkes Signal für die Kultur- und Kreativwirtschaft.“
Was heißt das jetzt für die Club-Betreiber?
Im Klartext heißt das: Zukünftig können Clubs auch an Orten eröffnen, wo es bislang kompliziert war. Laut dem Gesetzesentwurf sind sie „in Mischgebieten, urbanen Gebieten, Kerngebieten und Gewerbegebieten allgemein und in besonderen Wohngebieten, Dorfgebieten und Industriegebieten ausnahmsweise zulässig“.
Doch Vorsicht: Die neue Regel ist keine Lizenz für unbegrenzten Krach. Gängige Vorschriften, etwa zum Lärmschutz, müssen selbstverständlich weiter befolgt werden. Der Schutz der Nachbarschaft soll somit gewährleistet bleiben.
„Wichtiges Element des kulturellen Lebens“
In der Gesetzesbegründung wird die Relevanz der Clubs betont. Sie seien „vielfach ein wichtiges Element des kulturellen Lebens“, würden ein internationales Publikum anziehen und als entscheidende Plattform für Kunstschaffende dienen.
Diese vorteilhaften Wirkungen machen es nötig, Clubs „von Vergnügungsstätten wie beispielsweise Spielhallen, Wettbüros, Striptease-Lokalen und Sex Kinos auch normativ klarer zu unterscheiden“. Die neue Vorschrift soll es den Behörden zudem einfacher machen, Bewilligungen für neue Tanzlokale auszustellen. (dpa/red)
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