Gerichts-Hammer: Kohl-Witwe geht bei Buch-Gewinn leer aus.
Pleite für Kohl-WitweBGH entscheidet: Kein Geld aus Verkauf der „Kohl-Protokolle“

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Stein des Anstoßes ist dieses Buch. (Archivbild)
Jahrelanger Streit um ein explosives Buch, doch am Ende gibt es für die Witwe von Altkanzler Helmut Kohl eine bittere Pille. Sie bekommt keinen Cent von den Gewinnen aus dem Bestseller „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
In der Auseinandersetzung um das brisante Werk „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ steht die Witwe des verstorbenen Kanzlers Helmut Kohl (1930-2017) ohne einen Anspruch auf die Profite aus dem Vertrieb da. Wie die „dpa“ berichtet, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des CDU-Staatsmanns durch das Buch nicht vorliege. Maike Kohl-Richter, die alleinige Erbin des Altkanzlers, kämpft seit Jahren gegen den Autor Heribert Schwan und den Verlag.
Die richterliche Erklärung aus Karlsruhe von Thomas Koch, dem Vorsitzenden, war unmissverständlich: „Geschriebene oder verschriftliche gesprochene Äußerungen einer Person sind nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt“. Er fügte hinzu: „Gleiches gilt für die Lebensgeschichte eines Menschen oder Details daraus.“ Eine andere Bewertung wäre nur bei einer Publikation der originalen Tonbänder erfolgt.
Teilerfolg: Fall geht zurück nach Köln
Immerhin einen kleinen Erfolg konnte Kohl-Richter verbuchen, denn der erste Zivilsenat gab ihr Recht bei der Forderung, zusätzliche Abschnitte des Buches verbieten zu lassen. Laut BGH handelt es sich dabei um Inhalte, die erst während der langwierigen juristischen Auseinandersetzung bekannt wurden. Das Oberlandesgericht (OLG) in Köln muss sich nun erneut mit der Sache befassen, da der BGH den Fall bezüglich dieser spezifischen Punkte dorthin zurückverwies. (Az. I ZR 41/24)
Der Hintergrund: Der Historiker Heribert Schwan arbeitete als Ghostwriter gemeinsam mit Kohl an dessen Lebenserinnerungen und zeichnete dafür unglaubliche 630 Stunden an Gesprächen auf Kassette auf. Jedoch überwarfen sich die beiden Männer, bevor der finale Teil verfasst war – ausgerechnet der, der Kohls Wahlniederlage 1998 und die folgende CDU-Spendenaffäre thematisieren sollte.
Drastische Urteile über Merkel und Lady Di
Als Konsequenz brachte Schwan das Buch 2014 im Alleingang heraus, ohne jegliche Zustimmung. Er verwendete darin Zitate des Altkanzlers, die nicht für eine Veröffentlichung freigegeben waren, insbesondere scharfe persönliche Bewertungen über andere Persönlichkeiten wie die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel oder Prinzessin Diana. Das Werk entwickelte sich zu einem Verkaufsschlager.
Noch zu Lebzeiten zog der Altkanzler gegen Schwan vor Gericht, da die Zitate niemals für fremde Ohren gedacht gewesen seien. Das „Wie bitte?!“-Detail der Geschichte: Im Jahr 2017 wurde ihm eine Entschädigung von einer Million Euro zugesprochen – die höchste Summe in der deutschen Justizgeschichte. Doch Kohl verstarb, ehe das Urteil Gesetzeskraft erlangte und er das Geld erhielt.
Ein juristischer Marathon
Nach seinem Tod setzte seine Witwe den juristischen Kampf fort, der die Justiz wiederholt bis zum BGH beschäftigte. Dabei drehte sich der Konflikt auch um die Übergabe der Kassetten, deren Mitschriften und eventueller Duplikate. In einem separaten Verfahren wurde zudem über eine Unterlassung gestritten. Zuvor hatten sich bereits drei verschiedene Senate des BGH mit der Causa beschäftigt.
In der jüngsten Verhandlung vor dem OLG Köln wurde Kohl-Richter 2024 ein Recht auf Auskunft über die Profite von Schwan zugestanden, jedoch nicht vom Verlag. Zudem wurden manche Textstellen untersagt, während andere von einem Verbot ausgenommen blieben. Laut Angaben des BGH ist das entsprechende Berufungsurteil ganze 450 Seiten stark. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
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