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„Politik im Trump-Stil“Grüne klagen, weil Regierung den Bundestag übergangen hat

Karlsruhe prüft Minister-Alleingang

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Der zweite Senat verhandelt eine Organklage der Grünen-Fraktion im Bundestag. (Archivbild)

Die Grünen verklagen die Bundesregierung! Ein Minister soll im Alleingang eine Bauern-Regel gekippt haben. Nun entscheidet Karlsruhe.

Minister-Alleingang vor Gericht: Grüne klagen gegen Regierung – Zoff um Bauern-Regel! Hat die Bundesregierung den Bundestag einfach übergangen? Diese brisante Frage beschäftigt jetzt das Bundesverfassungsgericht. Im Juli 2025 kassierte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) eine Vorschrift für Bauern zur Dokumentation von Dünger. Die Grünen schäumen vor Wut: Das Parlament wurde nicht gefragt! Deshalb zogen sie nach Karlsruhe (Az. 2 BvE 15/25).

Grüne sehen „Politik im Trump-Stil“

Laut dem Verwaltungsrechtsexperten Wilhelm Achelpöhler legen die Grünen mit ihrer Klage den Finger in eine tiefe Wunde. Es gehe um ein fundamentales Problem: Die Macht verschiebe sich immer mehr vom Parlament hin zur Regierung. Das sei nicht nur hier, sondern auch bei anderen Themen wie der Wehrpflichtdebatte zu sehen.

Die Grünen finden deutliche Worte und kritisieren: „Das ist Politik im Trump-Stil – ohne Rücksicht auf demokratische Institutionen und den Grundsatz der Gewaltenteilung.“ Die Fraktion betont, es sei ihre Pflicht, die Rechte des Bundestages zu schützen.

Ministerium ignorierte angeblich das Gesetz

Aber war das Vorgehen überhaupt illegal? Die Verordnung, die vom Landwirtschaftsministerium einkassiert wurde, ist die sogenannte Stoffstrombilanzverordnung. Experte Achelpöhler weist darauf hin, dass diese ein Bestandteil des Düngemittelgesetzes war. Und dieses Gesetz schreibe klar vor: Der Bundestag muss angehört werden, wenn solche Verordnungen geändert oder gestrichen werden. Doch genau das wurde ignoriert. Für die Grünen ist das ein „eklatanter Verstoß gegen die Rechte des Parlaments“. Auf eine Entscheidung aus Karlsruhe muss man aber wohl noch warten. Ein Urteil kommt meist erst Monate nach einer Verhandlung.

Regierung verteidigt ihr Vorgehen

Das Landwirtschaftsministerium weist die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage, man habe sich vorab abgesichert. Sowohl das Innen- als auch das Justizministerium seien konsultiert worden. Das Ergebnis sei eindeutig gewesen. „Beide Verfassungsressorts haben bestätigt, dass aus ihrer Sicht die Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung weder der Zustimmung des Bundesrats noch der Beteiligung des Bundestages bedarf.“ Man habe sich auf diese juristische Bewertung verlassen.

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Unter Landwirtschaftminister Rainer (CSU) war die Verordnung abgeschafft worden. (Archivbild)

Zudem, so der Sprecher weiter, habe die Mehrheit der Bundesländer die Entscheidung mitgetragen. Die Streichung der Verordnung sei ohnehin schon im Koalitionsvertrag der damaligen Regierung aus Union und SPD festgeschrieben gewesen.

Weniger Bürokratie für Bauern?

Aber worum ging es bei dieser Verordnung überhaupt? Die Stoffstrombilanzverordnung zwang Landwirte, ganz genau aufzuschreiben, welche Mengen an Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor auf ihren Hof gelangen und ihn wieder verlassen. Das bedeutete, Bauern mussten zum Beispiel exakt protokollieren, wie viel Dünger sie auf ihren Äckern verteilen.

Für die Bundesregierung war das ein Bürokratiemonster. Landwirtschaftsminister Rainer begründete die Abschaffung so: „Den jährlichen Bürokratieaufwand auf den Höfen senken wir dadurch um rund 18 Millionen Euro.“ Sein Ministerium versicherte damals außerdem, dass keine negativen Auswirkungen für das Grundwasser zu befürchten seien.

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Durch die Stoffstrombilanzverordnung sollte die Verwendung von Düngemitteln nachvollzogen werden. (Symbolbild)

Umweltschützer schlagen Alarm: Gefahr für unser Trinkwasser?

Doch die Kritiker sehen das komplett anders. Die Dokumentationspflicht war ursprünglich nötig geworden, weil das Grundwasser in Deutschland durch zu viel Dünger massiv belastet war. Mit der Regel sollte ein schonenderer Umgang mit Ressourcen erreicht werden. Die Grünen sehen in der Streichung eine Abkehr vom Prinzip, dass der Verursacher zahlen muss, und warnen vor Risiken für das Grundwasser.

Auch der Deutsche Naturschutzring ist alarmiert. Die Organisation kritisiert, dass durch die Entscheidung vor allem jene Landwirte bestraft werden, die schon längst umweltfreundlich arbeiten. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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