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Haus weg für die PflegeCDU-Politiker fordert es – doch was gilt schon jetzt für Ihr Haus?

Eine Frau geht mit einem Rollator in einem Altenheim

Copyright: Sebastian Kahnert/dpa

Hohe Eigenanteile bei Pflegekosten: Die Pflegeversicherung deckt nicht alle Kosten, wodurch Pflegebedürftige oft erhebliche finanzielle Eigenleistungen tragen müssen.

Haus weg für die Pflege? CDU-Politiker sorgt für Aufruhr.

Ein Leben lang geschuftet, das eigene Häuschen abbezahlt – und dann das! Unabhängig vom Pflegegrad, ob 1, 3 oder 5: Wenn die Pflege richtig ins Geld geht, reicht die Leistung der Versicherung oft nicht. Jetzt schlägt eine Forderung von Unions-Fraktionsvize Albert Stegemann (CDU) hohe Wellen: Im Zweifel soll das Eigenheim zur Finanzierung herangezogen werden. Doch ist die Idee wirklich so neu?

Hausverkauf für die Pflege? Das ist die aktuelle Rechtslage

Die große Überraschung: Was der CDU-Politiker fordert, ist in Deutschland längst Realität. Wer die hohen Pflegekosten nicht selbst bezahlen kann, kann beim Sozialamt einen Antrag auf „Hilfe zur Pflege“ stellen. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) stellt klar: „Das Sozialamt prüft dann, ob und in welchem Umfang eigenes Vermögen eingesetzt werden muss.“

Bevor der Staat einspringt, ist das eigene Ersparte dran. Wer nennenswertes Barvermögen hat, muss dieses einsetzen, wobei ein Freibetrag von 10.000 Euro unangetastet bleibt. Für Menschen, die „Hilfe zur Pflege“ bekommen, gibt es einen zusätzlichen Schutz: Weitere 25.000 Euro dürfen als Freibetrag erhalten bleiben.

Wann ist das Eigenheim geschützt?

Und was ist mit dem Haus? Auch eine Immobilie kann vom Sozialamt zur Deckung der Pflegekosten genutzt werden. Es sei denn, die Immobilie wird als sogenanntes Schonvermögen eingestuft. Laut der BMG-Sprecherin ist Ihr Haus sicher, wenn es als „angemessen“ gilt und Sie bei ambulanter Pflege selbst darin wohnen. Zieht man ins Heim, bleibt die Immobilie geschützt, solange der Ehepartner dort weiterlebt.

Was aber bedeutet angemessen? Das hängt von mehreren Faktoren ab: der Bewohnerzahl, der Größe von Haus und Grundstück sowie dem Wert und der Ausstattung.

Müssen Kinder für die Pflege der Eltern aufkommen?

Eine riesige Sorge für viele: Müssen die Kinder zahlen? Hier gibt es eine klare Einkommensgrenze. Angehörige wie Kinder werden vom Sozialamt nur zur Kasse gebeten, wenn ihr „jährliches Bruttoeinkommen den Betrag von 100.000 Euro übersteigt“, erklärt die Sprecherin des BMG. Ein wichtiger Punkt dabei: Das Vermögen der Kinder spielt keine Rolle, allein das Einkommen ist entscheidend. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Alina Kabajewa (hier 1998), einstige Olympiasiegerin in rhythmischer Sportgymnastik, soll heute zwei Söhne mit Wladimir Putin haben.
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