Ein Urteil, das vielen Menschen Hoffnung gibt. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Trans-Menschen haben das Recht auf Ausweisdokumente, die ihre wahre Identität widerspiegeln. Das könnte den Alltag für viele Betroffene grundlegend verändern.
Hammer-Urteil aus LuxemburgDas ändert sich jetzt für Trans-Menschen in der EU

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Transmenschen sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen. (Archivbild)
Die Justiz in Luxemburg hat klargestellt: Die Mitgliedsländer der EU sind verpflichtet, Anpassungen des Geschlechts in amtlichen Registern zu gestatten. Dies sei ein Bestandteil des Rechts, sich innerhalb der Union frei zu bewegen.
Man stelle sich vor: Man ist am Flughafen und der Pass stimmt nicht mit dem eigenen Aussehen und Leben überein. Exakt solche entwürdigenden Erlebnisse möchte das Gericht unterbinden. Bei Kontrollen der Identität, dem Überqueren von Grenzen oder auch beruflich kann es sonst ständig zu peinlichen Momenten kommen. Dann müssen Betroffene Zweifel an ihrer Person oder der Gültigkeit ihrer Papiere widerlegen.
Eine Transfrau aus Bulgarien hatte geklagt
Auslöser für das Ganze ist die Geschichte einer Bulgarin, die bei ihrer Geburt als Junge eingetragen wurde. Laut Berichten der dpa wohnt sie aktuell in Italien, wo sie mit einer Hormonbehandlung angefangen hat und jetzt als Frau lebt.
Ihr Gesuch, das Geschlecht, den Namen sowie die persönliche Kennnummer in ihrem Geburtseintrag zu korrigieren, lehnten die bulgarischen Gerichte ab. Als Grund wurde genannt: Die dortige Gesetzgebung erlaube eine derartige Anpassung nicht. Da das höchste Gericht in Bulgarien jedoch unsicher war, ob dies mit dem EU-Recht konform geht, wurde der EuGH eingeschaltet.
Verband begrüßt EU-Entscheidung
Laut Ilga, dem europäischen Dachverband für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersex-Organisationen, hat die Entscheidung eine besondere Wichtigkeit für Trans-Menschen aus Bulgarien, Ungarn und der Slowakei. In diesen Ländern ist eine juristische Anerkennung des Geschlechts praktisch ausgeschlossen.
Auch Transgender Europe (TGEU) als Dachverband hieß den Richterspruch willkommen. „Transpersonen benötigen schnelle, transparente und zugängliche Verfahren zur Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität“, äußerte sich Richard Köhler von TGEU. Die Lage in Deutschland stellt sich schon anders dar: Hierzulande können Personen ihren Vornamen sowie den Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt anpassen lassen.
Der Fall aus Bulgarien geht jetzt wieder an die dortigen Gerichte zurück. Diese müssen die Weisungen des EuGH bei ihrem Urteil berücksichtigen und es umsetzen. (red)
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