Zoff um TV-Gebühren: Firmen klagen vor Verfassungsgericht
„Existenzgefährdender“ SchadenUnternehmen klagt in Karlsruhe gegen umstrittenes TV-Gesetz

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Das Gericht prüft drei Klagen von Telekommunikationsanbietern.
Riesen-Zoff um TV-Gebühren landet vor Gericht! Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nimmt sich jetzt ein Gesetz vor, das seit zwei Jahren für Unruhe sorgt: ein spezielles Kündigungsrecht für Fernsehverträge. Gerichtspräsident Stephan Harbarth machte zum Auftakt der Verhandlung klar, dass geprüft werden muss, ob die Interessen der Firmen bei der Reform fair behandelt wurden.
Worum geht es konkret? Um eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes von Dezember 2021, mit der das sogenannte Nebenkostenprivileg fiel. Die Übergangsfrist endete im Juli 2024. Bisher durften Vermieter die TV-Gebühren einfach über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umlegen. Auf dieser Basis wurden massenhaft Sammelverträge mit Anbietern geschlossen, die dafür die TV-Netze in den Häusern installierten und warteten. Laut Harbarth waren davon über 12 Millionen Mietverhältnisse betroffen.
Netzbetreiber sollen alle Lasten tragen
Dagegen laufen nun drei Firmen Sturm, darunter die Hamburger willy.tel. Deren Anwalt kritisierte vor Gericht scharf, dass die komplette Last des gekippten Privilegs auf die Netzbetreiber abgewälzt wurde. Die Verträge liefen oft 10 bis 15 Jahre. Mit diesen langen Laufzeiten hatten die Anbieter fest geplant, um die hohen Kosten für die Installation der TV-Technik in den Mietshäusern wieder hereinzuholen.

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Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Für die Ziegelmeier GmbH aus Augsburg, so ihr Anwalt in Karlsruhe, sei durch die neue Regel ein „existenzgefährdender“ Schaden von fast neun Millionen Euro entstanden. Dem eigenen Geschäftsmodell wurde die Grundlage entzogen. Die klagenden Firmen sehen deshalb ihre im Grundgesetz verankerte Eigentums- und Berufsfreiheit verletzt. Dritter im Bunde ist die Rehnig BAK Breitbandnetze & Kabelfernsehen GmbH aus Neustadt an der Aisch.
Bundesregierung sieht angemessenen Ausgleich
Die Gegenseite sieht das natürlich völlig anders. Mit der Gesetzesreform habe die Politik einen „verfassungsgemäßen Ausgleich“ zwischen den Interessen von Netzbetreibern, Vermietern und Mietern gefunden, erklärte Irina Soeffky aus dem Bundesdigitalministerium. Die Klagen vor dem Verfassungsgericht seien aus Sicht der Bundesregierung daher unbegründet. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)

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Die Unternehmen sehen einen Eingriff in ihre Eigentums- und Berufsfreiheit.
Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet. (dpa/red)
