Der Bundesrat hat zugestimmt, das Asylrecht wird deutlich strenger. Ab dem 12. Juni ist alles anders. Was das für Ankommende bedeutet und warum Deutschland eine Sonderrolle einnimmt.
Der Asyl-Hammer kommtBundesrat beschließt Verschärfungen und schnellere Abschiebungen

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Im Bundesrat wurde jetzt die Umsetzung der EU-Asylreform in deutsches Recht gebilligt.
Jetzt ist es offiziell: Das verschärfte europäische Asylrecht hat die letzte Hürde im Bundesrat genommen und wird in Deutschland umgesetzt. Ab dem 12. Juni gelten die neuen Bestimmungen in der gesamten EU. Wie die „dpa“ berichtet, ist ein Kernpunkt der Reform eine Pflicht zur Identitätskontrolle für alle, die an den EU-Außengrenzen ankommen. Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer geringen Schutzquote sollen zudem ein schnelles Asylverfahren direkt an der Grenze durchlaufen.
Was bedeutet das konkret für die Bundesrepublik? Da Deutschland mitten in Europa liegt, betreffen die neuen Außengrenzverfahren vor allem die internationalen Airports und die Seehäfen. Wird ein Asylantrag dort abgelehnt, können die Betroffenen unter Umständen sofort abgeschoben werden.
Man habe den Bundesländern Zugeständnisse gemacht, erklärte Daniela Ludwig (CSU). Sie ist parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium. In einer Protokollerklärung zu der Entscheidung wurde festgehalten, dass das Grenzverfahren als «gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern angesehen wird».
Maßnahmen gegen Weiterziehen innerhalb der EU
Auch für Schutzsuchende, die schon in einem anderen EU-Land einen Asylantrag eingereicht haben, gibt es Änderungen. Ihre Verfahren sollen beschleunigt werden. Die Überstellung dieser Personen in den zuständigen Staat wird für einen längeren Zeitraum möglich, etwa wenn jemand untertaucht.
Die Bundesländer bekommen die Befugnis, sogenannte Sekundärmigrationszentren mit einer Residenzpflicht zu errichten. Dort sollen dann jene Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen müssen, weil die Zuständigkeit für ihren Fall bei einem anderen EU-Staat liegt.

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Viele Asylbewerber kommen über das Mittelmeer und betreten in Griechenland, Spanien oder Italien erstmals europäischen Boden. (Symbolbild)
Solidaritätsmechanismus soll Außengrenzstaaten helfen
Ein Solidaritätsmechanismus soll stark belastete Nationen an den Außengrenzen der EU entlasten. Ihnen soll künftig ein Teil der Schutzsuchenden abgenommen werden. Doch hier kommt die Überraschung: Deutschland muss in diesem Jahr über diesen Mechanismus keine Personen aufnehmen. Der Grund dafür ist die hohe Zahl an Asylbewerbern und ukrainischen Kriegsflüchtlingen, welche die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren bereits aufgenommen hat.
Die Grünen üben scharfe Kritik an den neuen Regeln und bezeichnen sie als die größte Verschärfung im Asylrecht seit 1993. Zwar müssten europäische Regelungen umgesetzt werden, die schwarz-rote Koalition habe jedoch ihren Spielraum mit exzessiver Strenge ausgenutzt. Im Bundesrat gab es Berichten zufolge vor allem Debatten über die Bestimmungen, von denen Minderjährige betroffen sind. (red)
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