Trotz 147 Einträgen bei der Polizei: Ein Mann aus Bosnien lebt weiter in Köln.
147 Polizeieinträge in KölnGeduldeter Bosnier kassiert Tausende Euro vom Staat

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Polizeiakten zu Fällen H. Unterberg, Werner Tonne, Ute Seelig.
Ein Vorfall in Köln macht sprachlos: Der Bosnier B. ist 42 Jahre alt und sein Asylgesuch wurde schon vor langer Zeit zurückgewiesen. Dennoch ist er bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen kein Unbekannter. Sein Name erscheint sage und schreibe 147 Mal in den Unterlagen. Dennoch lebt er seit Jahren mit einer Duldung in der Rheinmetropole und bekommt staatliche Unterstützung.
Die Aufzählung der Anschuldigungen ist endlos und wirkt wie eine Reise durch das deutsche Strafrecht. Ein Dokument der Landesregierung legt die schockierenden Einzelheiten offen: B. wurde demnach unter anderem bei 80 potenziellen Diebstählen erfasst. Zudem wurde er in 41 Situationen des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls verdächtigt. Dazu gesellen sich Anschuldigungen wie Raubüberfälle, Betrugsdelikte, schwere Körperverletzung und Einbrüche in Wohnungen. Das berichtet „FOCUS online“.
Elfmal verurteilt und trotzdem nicht in Haft
Für die zahlreichen Vermerke gilt anfangs die Unschuldsvermutung, da es sich um Verdachtsmomente handelt. Die Unterlagen zeigen aber auch, dass es nicht dabei geblieben ist. Im Strafregister von B. sind am Ende elf gültige Urteile vermerkt.
Die Straftaten umfassen eine Bandbreite von Vermögensdelikten über schweren Bandendiebstahl bis zu gefälschten Dokumenten und erschlichenen Leistungen. In den meisten Fällen erhielt er nur Geldstrafen. 2015 bekam er wegen eines Diebstahls eine zehnmonatige Bewährungsstrafe – diese endete im Jahr 2020.
Asylantrag 2003 abgelehnt – aber er ist immer noch da
Derzeit muss sich B. wieder vor einem Gericht verantworten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft Köln vorgeworfen, mit Geschenkkarten betrogen zu haben. Er selbst weist die Anschuldigungen zurück. Eine Medienanfrage blockte er knapp ab: „Lass mich in Ruhe“, erklärte er telefonisch und legte auf.
Die Vorgeschichte von B. in der Bundesrepublik ist eine lange. Schon im Oktober 2003 lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sein Asylgesuch ab, weil ihm in seiner Heimat keine Verfolgung drohte. Die Ausweisung war bereits angesetzt, aber B. verschwand. Er tauchte 2007 erneut auf, und ein Rechtsstreit über seine Abschiebung ging 2009 zu seinen Ungunsten aus. Anscheinend hat die Kölner Verwaltung es aber versäumt, die notwendigen Dokumente für eine Rückführung erneut zu beschaffen.
Sozialamt zahlt Tausende Euro an die Familie
Seither lebt der Mann, dessen Asylantrag abgelehnt wurde, mit einer Duldung in Köln – und bekommt staatliche Hilfe. Zusammen mit seiner Ehefrau und den acht Kindern bekam die Familie zum Beispiel im Herbst 2023 monatlich etwa 7250 Euro vom Sozialamt in Köln, basierend auf dem Asylbewerber-Leistungsgesetz. Mittlerweile sind manche der Kinder erwachsen, sodass die Zuwendungen jetzt zum Teil auch als Bürgergeld gezahlt werden.
Die Kölner Stadtverwaltung gibt sich zugeknöpft. Nach einer internen Untersuchung ließ Oberbürgermeister Torsten Burmester (SPD) verkünden, B.s aktueller Duldungsstatus sei gesetzeskonform. Erkundigungen zu eventuellen Fehlern aus der Vergangenheit, beispielsweise weshalb die Rückführung nach 2009 nicht erfolgte, wurden nicht beantwortet. (red)
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