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Trotz BerufsverbotsPädophiler als Babysitter in Köln tätig – erneut straffällig

Der Angeklagte mit Verteidiger Jan-Maximilian Zeller und Verteidigerin Stephanie Ablass beim ersten Prozess im Kölner Landgericht.

Copyright: Hendrik Pusch

Der Angeklagte mit Verteidiger Jan-Maximilian Zeller und Verteidigerin Stephanie Ablass beim ersten Prozess im Kölner Landgericht.

Ein Mann, der nie wieder Kinder betreuen durfte, tat es trotzdem – und das ausgerechnet in Köln.

Ein verurteilter Pädophiler, dem ein lebenslanges Berufsverbot für die Arbeit mit Kindern auferlegt wurde, bot sich in Köln als Babysitter an und wurde wieder straffällig.

Im Prozess vor dem Kölner Landgericht kam nun heraus, wie die Polizei an die entscheidenden Beweise gelangte. Bei einer Wohnungsdurchsuchung entsperrten die Ermittler das Handy des Verdächtigen mit dessen Fingerabdruck. Darauf fanden sie Fotos der Kinder, die er beaufsichtigt hatte.

Angeklagter verfasste Diplom-Arbeit über präventive Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch

Unfassbar: Der heute 36-jährige Angeklagte studierte in München Soziale Arbeit. Seine Diplom-Arbeit verfasste er über präventive Maßnahmen gegen sexuellen Kindesmissbrauch, was der Richter als „bemerkenswert“ bezeichnete.

Der Beschuldigte gestand, schon damals pädophile Interessen gehabt zu haben. Er arbeitete dennoch als Erzieher in Kitas, bis er 2017 seine Stelle verlor, nachdem er sich einer Kollegin anvertraut hatte.

Daraufhin folgten polizeiliche Ermittlungen. Es stellte sich heraus, dass der Erzieher während seiner Tätigkeit ein zweijähriges Mädchen nackt im Toilettenbereich gefilmt hatte. Zudem wurden auf seinen Geräten mehr als 2300 kinderpornografische Bilddateien sichergestellt. Das Landgericht München verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und einem Monat, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Gleichzeitig sprach das Gericht ein lebenslanges Verbot aus, beruflich mit Kindern oder Jugendlichen zu arbeiten. An diese Auflage hielt sich der Verurteilte aber nicht. Er zog nach Köln. Nur wenige Monate nach dem rechtskräftigen Urteil nutzte er die Notlage von Eltern während der Corona-Pandemie aus, die wegen geschlossener Schulen und Kitas dringend eine Betreuung suchten. Der Mann reagierte auf Inserate im Internet.

In früherem Verfahren in Köln zu Haftstrafe verurteilt

Bei einigen Familien war der Mann nur einen einzigen Tag tätig, weil die Eltern ein ungutes Gefühl bekamen. Zurecht, wie sich herausstellte, als die Kriminalpolizei bei ihnen anrief. In einem Fall fragte der Babysitter per Mail bei einem Vater nach, wann der „heißersehnte Abendtermin“ stattfinden würde. Die Ermittlungen deckten auf, dass der Mann erneut Nacktaufnahmen von Kindern gemacht hatte: einen Jungen auf der Toilette und Mädchen in der Wanne.

Die Aufnahmen wurden bei einer Durchsuchung seiner Kölner Wohnung gefunden. Dabei griffen die Beamten zu einer umstrittenen Maßnahme: Sie entsperrten das Mobiltelefon des Beschuldigten mit leichter Gewalt, indem sie seinen Finger auf den Sensor drückten. Ein IT-Spezialist war vor Ort, um die Daten sofort auszulesen. Verteidiger Jan-Maximilian Zeller hatte schon im ersten Prozess gegen die Verwertung dieser Beweise protestiert und die Maßnahme als unrechtmäßig kritisiert.

Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte das Vorgehen jedoch. Das Auflegen des Fingers auf den Sensor sei mit der Abnahme von Fingerabdrücken zu vergleichen. Diese dürfe ebenfalls mit Zwang durchgesetzt werden, falls sich Verdächtige weigern. Das Gericht zog den Vergleich, dass nach Festnahmen ja auch Fotos von Beschuldigten angefertigt würden. Nach dieser Argumentation könnten Ermittler künftig wohl auch Handys per Gesichtserkennung entsperren.

In einem früheren Verfahren in Köln war der Babysitter zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden – wegen Verstoßes gegen das Berufsverbot sowie Herstellung und Besitz von Kinderpornografie. Dieses Urteil wurde vom BGH jedoch gekippt. Der Grund: Es war unklar, ob ein Teil der Aufnahmen nicht schon im Münchner Verfahren behandelt worden war. Das hätte eine unzulässige doppelte Beweisverwertung bedeutet.

Angeklagter will künftig als Kraftfahrer arbeiten

Dass Verteidiger Zeller juristisch alle Register zieht, wurde im ersten Prozess deutlich. Damals lehnte der Anwalt eine Schöffin wegen Befangenheit ab. Ihre Arbeit als Therapeutin für traumatisierte Kinder und ihr Kopftuch, das für eine konservative Koranauslegung stehe, seien problematisch. Der Angeklagte könne als „Sünder“ betrachtet werden, da die Tabuthemen Homosexualität und außerehelicher Sex berührt seien. Der Antrag wurde später zurückgezogen.

In der Neuauflage des Prozesses kämpft der Angeklagte nun um ein milderes Urteil. Er räumte ein, schon früh ein sexuelles Interesse an Kindern gehabt zu haben. Einen tatsächlichen körperlichen Übergriff, ein „Hands on“-Delikt, habe er aber nie in Erwägung gezogen. Im Saal ließ der Angeklagte erklären: „Es tut mir leid, noch einmal straffällig geworden zu sein. Zum Glück kann ich seit einigen Jahren wieder ein rechtstreues Leben aufweisen.“

Nach seiner Entlassung aus der U-Haft zog er von Köln weg und lebt nun in einem ruhigen Ort in Baden-Württemberg. Seinen Arbeitsplatz als Paketzusteller verlor er, nachdem sein Vorgesetzter ein polizeiliches Führungszeugnis verlangte und von den Vorstrafen erfuhr. Jetzt macht der 36-Jährige den LKW-Führerschein. Er hoffe, als Berufskraftfahrer eine Anstellung zu finden, bei der sein Strafregister keine Rolle mehr spiele, sagte er. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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