Ein Meteorit hat am Sonntagabend zahlreiche Menschen in Köln und NRW erschreckt. Polizeidienststellen in mehreren Städten meldeten besorgte Anrufe wegen des ungewöhnlichen Lichts am Himmel.
Feuerball auch über KölnMeteorit schlägt in Wohnhaus ein – wer zahlt?
Aktualisiert
Ein Meteorit über Köln und Nordrhein-Westfalen – für viele Menschen war das Himmelsphänomen am Sonntagabend (8. März) ein riesiger Schreckmoment.
In Köln war das Spektakel zu sehen, entsprechend viele besorgte Anrufe gingen ab ca. 19 Uhr bei der Polizei ein, wie ein Sprecher auch am Montagmorgen bestätigte. Über Schäden in Köln gibt es derzeit keine Anhaltspunkte.
Keinerlei Hinweise auf ein sicherheitsrelevantes Ereignis
Anders in Rheinland-Pfalz. Dort kam es vereinzelt zu Schäden durch Gesteinsbrocken. Das Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern berichtete von Notrufen, in denen Menschen von einem hell leuchtenden Flugkörper mit kurzem Feuerschein beziehungsweise einem Feuerblitz am Himmel berichteten. Auch in Koblenz gingen zahlreiche Notrufe ein.
Doch bereits am Abend stand fest, dass es „keinerlei Hinweise auf ein sicherheitsrelevantes Ereignis“, geben. Die deutsche Polizei hatte sich umgehend mit der Militärpolizei des US-Militärstützpunkts Ramstein besprochen.
Das Lagezentrum des Polizeipräsidiums Koblenz berichtete allerdings von Schäden an einem Hausdach im Stadtteil Koblenz-Güls, die höchstwahrscheinlich von Meteoritenteilen verursacht wurden. Beamte waren vor Ort und ermittelten.
Auch anderswo in Deutschland, etwa im norddeutschen Raum, gab es ähnliche Beobachtungen. Im niedersächsischen Stade rückten Feuerwehr und Polizei nach Meldungen über einen möglichen Absturz von Flugzeugteilen zu einem Großeinsatz aus, unterstützt wurden sie von einem Marinehubschrauber und einer Drohne der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft. Es sei nichts gefunden worden.

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Einsatzkräfte veranstalten eine improvisierte Pressekonferenz am Feuerwehrhaus Güls in Koblenz Güls. Ein Hausdach wurde hier von Teilen von einem Meteoriten getroffen.
Auch im Raum Osnabrück berichteten nach Polizeiangaben Zeugen per Notruf von einem hellen Feuerball am Himmel, der anschließend zu Boden gestürzt sein soll. Die in die vermutete Absturzregion entsandten Einsatzkräfte fanden ebenfalls nichts. Auch in diesem Fall wurde von einem Meteoriten oder Weltraumschrott ausgegangen. Es gab keine Hinweise auf Schäden.
Welche Versicherung zahlt bei einem Meteoriteneinschlag?
Ein Meteoriteneinschlag ist extrem selten. Doch wenn es passiert - wer zahlt dann eigentlich für den Schaden?
In der Regel deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden durch äußere Einwirkungen ab. Dazu zählen auch herabfallende Gegenstände oder außergewöhnliche Naturereignisse, wie das Nachrichtenportal Leadersnet berichtet. Allerdings prüfen Versicherer im Einzelfall, wie ein solches Ereignis rechtlich eingestuft wird. Wichtig daher, den Schaden umgehend zu dokumentieren und zu melden.
Welche Versicherung übernimmt bei welchem Schaden?
- Hausratversicherung: Sie greift bei beschädigten Möbeln oder Einrichtungsgegenständen.
- Wohngebäudeversicherung: Sie übernimmt Schäden am Gebäude wie Dach, Wände oder Boden.
- Elementarversicherung: Sie deckt zusätzliche Naturgefahren wie Überschwemmung oder Erdbeben ab.
Was ist ein Meteorit?
Bei einem Meteoriten handelt es sich um einen relativ kleinen Festkörper. Auf dem Weg durch die Atmosphäre glühen Meteoriten als helle Sternschnuppen oder Feuerkugeln. Ein Meteorit besteht gewöhnlich überwiegend aus Silikatmineralen oder einer Eisen-Nickel-Legierung. Ein Teil davon verglüht beim Eintritt in die Erdatmosphäre.

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Ein Meteorit ist im Koblenzer Stadtteil Hüls in ein Hausdach eingeschlagen. Je nach Beschaffenheit, kann dieses Steinchen ein paar (Euro)-Scheinchen wert sein.
Meteorit kann sich als Glücksfall entpuppen
Wer einen Meteoriten findet, kann sich freuen. Denn der Gast aus dem Weltall kann sich als unerwarteter Glücksfall erweisen. Derartige Gesteinsbrocken sind bei Sammlern und Sammlerinnen sowie Forschungsinstituten und Museen heiß begehrt.
Abhängig von Beschaffenheit, Gewicht und Seltenheitswert können Stücke Preise von mehreren tausend bis zu hunderttausenden Euro je Kilogramm erzielen.
Juristisch ist die Besitzfrage hierzulande aber nicht simpel zu klären. Häufig kommt die sogenannte Schatzregelung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 984) zur Anwendung. Laut dieser müssen sich die findende Person und der Eigentümer des Grundstücks den Wert des Fundes aufteilen. (susa mit dpa/AFP)

