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Tödlicher Unfall in NRWRadfahrerin von Auto erfasst und meterweit geschleudert – sofort tot

Tödlicher Verkehrsunfall Maasstraße; Ein Fahhrad liegt auf dem Boden. Rund herum sind Markierungen der Polizei.

Bei einem Unfall in Goch-Kessel ist eine Fahrradfahrerin ums Leben gekommen.

Bei einem Unfall in Goch-Kessel im Kreis Kleve in NRW ist eine 87-jährige Fahrradfahrerin tödlich verunglückt. Die Frau wurde von einem Auto erfasst und auf die Fahrbahn geschleudert. Jede Hilfe kam bereits zu spät.

Goch-Kessel. Tödlicher Unfall im Kreis Kleve in NRW. Eine 87-jährige Fahrradfahrerin wurde von einem Auto erfasst und meterweit auf den Fahrradweg neben der Straße geschleudert. Jede Hilfe kam für die Frau bereits zu spät, sie erlag noch am Unfallort ihren schwersten Verletzungen.

Fahrradfahrerin auf Straße von Auto erfasst

Wie es zu dem schrecklichen Unfall am Dienstagnachmittag (24. August) kommen konnte, ist noch unklar. Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen. Ersten Erkenntnissen zufolge war die 87 Jahre alte Frau aus Goch aus bislang ungeklärten Ursachen mit ihrem Fahrrad auf die Straße gefahren, obwohl ein Auto ihren Weg kreuzte.

Trotz einer Vollbremsung konnte die 28-jährige Autofahrerin des Mercedes den verheerenden Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Die Wucht des Aufpralls war so schwer, dass die 87-Jährige mit ihrem Rad auf die Straße geschleudert wurde und erst meterweit entfernt auf dem neben der Straße entlangführenden Fahrradweg liegenblieb.

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87-Jährige stirbt bei schwerem Unfall in Goch-Kessel

Einsatzkräfte sperrten die Maasstraße für die Rettungsarbeiten. Zu dem Unfall war es auf dem Scharsenweg an der Einmündung zur Maasstraße in Kessel gegen 15.30 Uhr gekommen. Ein Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod der 87-jährigen Radfahrerin feststellen.

Die junge Autofahrerin blieb körperlich unverletzt, so die Polizei. Sie erlitt jedoch einen schweren Schock und musste von einem Notfallseelsorger betreut werden.

Polizei stellt weitere Ermittlungen an – Autofahrerin hatte Vorfahrt

Die Straße blieb für die Dauer der Unfallaufnahme gesperrt. Die Polizei stellt weitere Ermittlungen zu dem Unfall an, stellte aber fest, dass die Autofahrerin wohl vorfahrtberechtigt gewesen sei. Der polizeiliche Opferschutz kümmerte sich um die Angehörigen der Verstorbenen. (jv)