Raser-Idioten auf A57 Richtung KölnMit 300 km/h über die Autobahn – ist das wirklich erlaubt?

Ein Auto rast über eine Straße.

Niederländer rasen auf der A57 mit über 300 km/h in Richtung Köln (Symbolfoto)

Mit 300 km/h über die A57 Richtung Köln – und der Polizei sind bei den PS-Junkies die Hände gebunden. Ein Anwalt sieht das anders!

von Iris Klingelhöfer  (iri)

Der Raser-Wahnsinn auf der A57 Richtung Köln: PS-Junkies, viele aus den angrenzenden Niederlanden, lassen es krachen und brettern mit mehr als 300 Sachen über den deutschen Autobahnabschnitt. Kein Tempolimit. Ein Paradies, denn zu Hause in den Niederlanden dürfen sie nicht schnell als 100 km/h fahren.

Aber mit 300 oder 400 km/über die Autobahn: Ist das wirklich erlaubt? Die für die A57 zuständige Düsseldorfer Polizei sieht darin zwar ein gefährliches, aber kein strafbares Verhalten. Anwalt Arndt Kempgens teilt diese Meinung nicht.

„Es drohen durchaus Ermittlungsverfahren wegen verbotener Eigenrennen, selbst wenn kein zweites Auto beteiligt ist“, erklärt Kempgens. Demnach sei es verboten, im Straßenverkehr mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos heftig aufs Gaspedal zu treten, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

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Der Fachanwalt für Verkehrsrecht: „Genau das machen aber die Fahrer und Fahrerinnen beziehungsweise es liegt der Verdacht nahe, auch wenn sie nicht gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen im engeren Sinne verstoßen.“ Bei einer Verurteilung würden hohe Geldstraßen und die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen. 


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„Deutsche und auch ausländische Führerscheine können für deutsche Straßen entzogen werden“, so Arndt Kempgens weiter, „Betroffene dürfen dann im Ausstellerland weiterfahren, nicht aber im hiesigen Verkehrsraum.“

Mit 300 km/h über die A57 Richtung Köln: Fachanwalt warnt

Neben den strafrechtlichen Sanktionen könnten auch Führerscheinstellen die Fahreignung überprüfen und eine MPU anordnen, so der Anwalt, wenn bei den Raserinnen und Rasern Tatsachen, wie Fotos oder Filme, bekannt würden, die an der Fahreignung zweifeln lassen. 

Fotos oder Filme von halsbrecherischen Aktionen tauchen immer wieder auf Social-Media-Plattformen auf – gepostet von Raserinnen und Rasern, die damit prahlen, meist aber ohne ihre Gesichter zu zeigen.

Arndt Kempgens stellt zudem klar: „Wenn ein Unfall passiert, riskieren Schnellfahrer und Raser je nach Unfallkonstellation bereits ab Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eine zivilrechtliche Mithaftung – auch dann, wenn sie sonst nichts falsch gemacht haben.“ (iri)