Ein 17-jähriger Kölner verliert seinen Aushilfsjob in der Gastronomie. Der Grund: Ein Streit um eine Halskette mit einem Kreuz-Anhänger.
Zoff um Kreuz-KetteJob-Aus für Kölner (17) – wegen Glauben?

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Ein 17-Jähriger soll seinen Job verloren haben, weil er eine Kette mit einem Kreuz trug (Symbolbild).
Ein heftiger Streit um den Ausdruck seines Glaubens! Der 17-jährige Matteo hat seinen Nebenjob in einem bekannten Kölner Gastronomiebetrieb verloren, weil er eine Kette mit einem goldenen Kreuz nicht ablegen wollte. Ein Accessoire wurde zum Kündigungsgrund.
Der Schüler arbeitete seit Dezember 2024 als Aushilfe im „Wartesaal“ am Hauptbahnhof und im „Haus am See“ am Decksteiner Weiher. Doch sein Schmuckstück, ein goldenes Kreuz, wurde zum Problem. Das berichtet „Kölnische Rundschau“.
Laut Matteo habe ein neuer Vorgesetzter ihn wiederholt auf die Kette angesprochen und seinen Glauben als „Quatsch“ bezeichnet. „Ein, zweimal hat er selbst danach gegriffen und es in meinen Kragen reingesteckt“, schildert der 17-Jährige. Er habe aber nie provoziert.
Ende September eskalierte die Situation bei einer Hochzeitsfeier. Die Geschäftsführerin habe ihn vor die Wahl gestellt: Kette verstecken oder gehen. Matteo entschied sich zu gehen und behauptet, ihm sei daraufhin für beide Standorte gekündigt worden. Zwei Zeugen bestätigen seine Darstellung des Vorfalls.
Der Betreiber weist die Vorwürfe zurück. Geschäftsführer Andreas Feldgen erklärt, es sei nie um das Kreuz gegangen. „Der Kellner trug bei Dienstantritt eine grobgliedrige, große Goldkette über seinem Hemd“, so Feldgen gegenüber der „Rundschau“. Dies habe nicht zum Dresscode gepasst. Der junge Mann sei nicht gekündigt worden, sondern habe von sich aus entschieden zu gehen.
Geschäftsführerin Anna-Lena Liedtke betont ebenfalls, es sei nur um den Dresscode gegangen. In den Schulungsunterlagen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird Schmuck oder eine Kette allerdings nicht erwähnt. Der Kölner Arbeitsrechtler Dr. Stefan Witschen erklärt, dass Gerichte in solchen Fällen stets im Einzelfall entscheiden und die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz ein hohes Gut sei. (red)
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