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Seit Jahren Streit mit NachbarZoff der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde

Die Volksbühne am Rudolfplatz

Copyright: Alexander Roll

Die Volksbühne am Rudolfplatz

Aktualisiert

Seit Jahren gibt es Zoff zwischen den Betreibern der Volksbühne am Rudolfplatz und einem Nachbarn. 

Der jahrelange Nachbarschaftsstreit zwischen der Volksbühne in Köln, dem früheren Millowitsch-Theater, und einem Anwohner geht in die nächste Runde.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies ihn am Dienstag (17. März 2026) zur neuen Verhandlung zurück an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verein Freie Volksbühne klagte gegen die Baugenehmigung für die Nutzung von direkt angrenzenden Räumen einer ehemaligen Druckerei als Wohnung. (Az. 4 C 1.25)

Volksbühne am Rudolfplatz: Zoff mit Nachbar

Damit hatte sie im Juni 2024 zunächst Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hob diese Baugenehmigung auf. Es erklärte, dass der Theaterbetrieb Bestandsschutz genieße. Eine Wohnung wäre dort unzumutbarem nächtlichem Lärm ausgesetzt, etwa durch Applaus. Es sah das Rücksichtnahmegebot im Baurecht verletzt.

Das begründete es aber nur mit der Überschreitung eines Lärmrichtwerts, wie das Bundesverwaltungsgericht erklärte. Die Richter in Leipzig konnten nicht selbst entscheiden, weil das Oberverwaltungsgericht nicht genügend Tatsachen festgestellt hatte. Darum verwiesen sie den Fall zurück nach Münster.

Die Betreiber des Theaters stellten jedoch deutlich klar: „Dieser Vorgang ist ohne jeden Einfluss auf den Betrieb unserer Veranstaltungsstätte und betrifft nicht den Theaterbetrieb der Volksbühne am Rudolfplatz oder beeinträchtigt diesen. Wir können und werden uneingeschränkt auf der Grundlage der vorliegenden Baugenehmigungen arbeiten, die allesamt bestandskräftig sind und nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden können, und freuen uns auf ein spannendes Theaterjahr 2026 mit ca. noch 230 ausstehenden Veranstaltungen.“

Kurios: Ursprünglich hatte der Nachbar gegen die Baugenehmigung der Stadt für das Theater geklagt, da er sich durch den seit 2015 stattfindenden Konzertbetrieb im ehemaligen Millowitsch-Theater in seinen Rechten verletzt sah. Das Oberverwaltungsgericht urteilte jedoch im Juni 2024, dass der Mann rechtswidrig in seiner Wohnung lebe, da diese zuvor gewerblich von einer Druckerei genutzt und von ihm in Wohnraum umgewandelt worden war. Daraufhin hob das Gericht die 2018 von der Stadt Köln erteilte Baugenehmigung für die Wohnnutzung des Nachbarn sogar auf. Nun muss es sich erneut mit dem Fall beschäftigen. (sku, afp)

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