Abo

Urteil in KölnGericht kippt Sperrstunde am Brüsseler Platz

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln: Nach einem neuen Urteil darf sie nun doch länger als 22.00 Uhr öffnen.

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz in Köln: Nach einem neuen Urteil darf sie nun doch länger als 22.00 Uhr öffnen.

Paukenschlag für den Brüsseler Platz! Das Oberverwaltungsgericht hat die Sperrstunde für die Außengastro gekippt. Für die Betreiber ein riesiger Erfolg.

Das ist ein Hammer für die Kölner Gastro-Szene! Und eine weitere juristische Niederlage für die Stadt Köln.

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss nicht mehr um 22 Uhr dichtmachen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit einem unanfechtbaren Eilbeschluss am 18. September entschieden und damit eine frühere Entscheidung gekippt.

Für die Betreiber und Betreiberinnen der ansässigen Cafés, Bars und Restaurants ist das ein riesiger Erfolg.

Geklagt hatte das Café Hallmackenreuther, zunächst gilt das nur für diese Gastronomie. Dessen Anwalt Lars Christoph sagt: „Das ist eine sehr erfreuliche Entscheidung für die Gastronomie, die zeigt, dass die Stadt am Brüsseler Platz sehr holzschnittartig vorgeht.“ Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Gericht: Lärm ist nicht der Außengastro zuzuordnen

Die Begründung der Richter und Richterinnen: Der Lärm auf dem beliebten Platz könne nicht einfach der Außengastronomie zugeordnet werden! Es sei genauso denkbar, dass der Krach von anderen kleinen Gruppen ausgeht, die über den Platz ziehen.

Die Akten der Stadt würden außerdem keine konkreten Lärmbeschwerden von Anwohnern und Anwohnerinnen gegen einzelne Betriebe enthalten.

Die Stadt Köln ist durch ein Urteil aus dem Jahr 2023 dazu verpflichtet, am Brüsseler Platz für Nachtruhe zu sorgen. Deshalb gilt ab 22.00 Uhr ein Alkoholkonsumverbot auf dem gesamten Platz. Daraufhin hatte die Stadt auch allen Gastronomien mit ihren rund 700 Außenplätzen die Erlaubnis ab 22.00 Uhr entzogen.

Restaurants erhalten einzeln Sondernutzungserlaubnisse für die Bereiche vor ihren Räumlichkeiten und die waren zuletzt am Brüsseler Platz alle an die Sperrstunde 22 Uhr geknüpft.

Durch das neue Urteil könnte es nun am Freitagabend zu einer kuriosen Situation kommen. Anwalt Lars Christoph erklärt: „Heute Abend darf die Klägerin auch nach 22.00 Uhr noch Bier ausschenken, aber die Gäste dürfen es nicht trinken – das Alkoholkonsumverbot besteht ja noch.“ Christoph habe die Stadt bereits gebeten, die Terrasse des Hallmackenreuther vom Alkoholkonsumverbot auszunehmen.

Wie die Stadt auf das Urteil reagiert, ist noch offen. Eine ähnliche Situation war schon einmal entstanden, als nur ein Teil der Kläger und Klägerinnen gegen ein Verweilverbot geklagt hatte. Daraufhin nahm die Stadt das Verbot für alle zurück. (red)