Schlechte Nachrichten für alle, die nachts am Brüsseler Platz gerne mal ein Bierchen oder einen Wein zischen wollen. Ein Kölner wollte das Alkoholverbot kippen – und ist jetzt vor Gericht gescheitert.
Ansage zu Brüsseler PlatzKölner will Verbot kippen

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Die Außengastronomie am Brüsseler Platz.
Aktualisiert04.09.2025, 17:39
Das Verwaltungsgericht hat am Donnerstag (4. September 2025) eine klare Ansage gemacht.
Das nächtliche Alkoholverbot am Brüsseler Platz bleibt bestehen!
Seit dem 15. Mai ist zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr morgens Schluss mit lustig. Wer auf dem Platz oder in den umliegenden Straßen Alkohol trinkt oder auch nur eine offene Flasche dabei hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Grund: der ohrenbetäubende Lärm!
Viele Anwohner und Anwohnerinnen im Belgischen Viertel können seit Jahren nachts kein Auge zumachen, weil sich auf dem Platz lautstarke Gruppen treffen und feiern.
„Erforderliche und angemessene Maßnahme“
Doch ein Bürger wollte das nicht hinnehmen und zog mit einem Eilantrag vor Gericht.
Sein Ziel: Das Verbot sofort aussetzen und wieder gemütlich sein Bier auf dem Platz trinken dürfen.
Die Richter und Richterinnen erteilten ihm jedoch eine klare Abfuhr. Das Alkoholverbot sei „nicht offensichtlich rechtswidrig“, so das Gericht. Im Gegenteil: Es sei eine „geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme“, um den Lärm endlich in den Griff zu bekommen.
Die knallharte Logik dahinter: Ohne Alkohol wird der Brüsseler Platz als Party-Treffpunkt unattraktiver. Das Recht der Anwohner und Anwohnerinnen auf eine ruhige Nacht wiegt schwerer als das Recht einzelner Personen, genau dort zu trinken.
Hintergrund des Ganzen: Schon 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW die Stadt Köln in die Pflicht genommen, weil Messungen immer wieder zeigten, dass es nachts einfach zu laut ist. Ein zuvor verhängtes Verweilverbot wurde aber als zu heftig eingestuft.
Auch wenn die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren noch aussteht, bleibt das Alkoholverbot erst einmal bestehen. Der Kläger hat aber noch die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen – dann landet der Fall in der nächsten Instanz in Münster. (red)