Spanner-Alarm in Köln: In den Freibädern der Stadt gab es bereits erste Vorfälle mit sogenannten Smart Glasses. Was Bäder und Thermen jetzt dagegen machen wollen.
Kaum zu erkennenSpanner-Alarm in Köln! Erste Verbote

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Besucher im Stadionbad in Köln. Das Fotografieren ist hier verboten.

Die Kölner Freibäder sind voll. Kein Wunder bei diesem Sommerwetter. Unbeschwert. Entspannt. Und in dem guten Glauben, dass niemand zuschaut.
Doch ein neuer Technik-Trend sorgt für Spanner-Alarm. Smart Glasses – also Brillen mit eingebauter Kamera – können heimlich filmen, ohne dass irgendjemand es merkt. Kein Handy, das auffällig in die Höhe gereckt wird. Einfach eine Brille auf der Nase – und die integrierte Kamera zeichnet alles auf.
Claudius Therme: zwei Vorfälle in vier Wochen – so reagieren die KölnBäder
Tilmann Brockhaus, Geschäftsführer der Claudius Therme, macht gegenüber EXPRESS.de kein Hehl daraus, dass das Thema in Köln längst angekommen ist. Die Brillen gebe es inzwischen ab etwa 60 Euro.
„Es gab zuletzt zwei Fälle in vier Wochen“, sagt er. Ob dabei wirklich gefilmt wurde, lasse sich im Nachhinein nicht mit Sicherheit sagen. Aber der Verdacht reichte – und die Claudius Therme zieht jetzt eine klare Linie: Smart Glasses sind auf dem gesamten Gelände verboten. Wer eine trägt, fliegt raus.
„Das Tragen führt zu direktem Hausverweis“, lautet die klare Ansage. Bereits im Eingangsbereich wird darauf hingewiesen. Dahinter steckt mehr als eine Hausordnung – die Sorge vor Spannern ist groß.
Den städtischen KölnBädern sind konkrete Missbrauchsfälle mit Smart Glasses bisher nicht bekannt. Aber auch hier ist man alarmiert. Grundsätzlich gilt: Foto- und Videoaufnahmen sind verboten – und das schließe „selbstverständlich auch Smart Glasses mit Kamera- oder Aufnahmefunktion ein“, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage.

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Kaum von einer normalen Brille zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um eine Brille mit Smart Glass. Damit können im Schwimmbad heimlich Aufnahmen gemacht werden.
Wer erwischt werde, müsse mit einer Ermahnung rechnen – im schlimmsten Fall mit dem Verweis aus der Einrichtung. Wer sich unwohl fühle oder etwas Verdächtiges beobachte, könne sich jederzeit an das Personal wenden. Die Kampagne „Ich sag's!“ soll genau das erleichtern.
„Außerdem wird die Haus- und Nutzungsordnung gerade überarbeitet – Smart Glasses sollen darin künftig ausdrücklich erwähnt werden“, erklärt die Sprecherin.
Aqualand: Fotografieren erlaubt – aber mit Grenzen
Etwas anders sieht es im Aqualand aus. Dort ist das Fotografieren in der Badewelt grundsätzlich erlaubt. So steht es in der Hausordnung. Aber: Fremde Personen oder Kinder ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu fotografieren, ist verboten. Wer dagegen verstößt, verletzt Persönlichkeitsrechte – mit möglichen rechtlichen Konsequenzen. Im Wasser und auf den Rutschen ist die Handynutzung ebenfalls verboten.
Und für die Sauna im Aqualand gilt: „Die Benutzung von Handys oder Fotoapparaten ist im Saunabereich nicht gestattet!“ Smart Glasses werden auch hier nicht explizit genannt.
Was die Bäder mit Hausordnungen regeln müssen, sollte eigentlich das Strafgesetzbuch regeln. Tut es aber nicht – zumindest nicht vollständig.
Wer heimlich jemanden in einer Umkleide oder auf der Toilette filmt, macht sich strafbar. Wer dasselbe in einer öffentlichen Sauna tut, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone. Die Staatsanwaltschaft Leipzig stellte im Oktober 2025 ein Verfahren gegen einen Mann ein, der zwei Frauen in der Sauna gefilmt hatte. Begründung: Eine öffentliche Sauna sei kein „besonders geschützter Raum“ im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB).
Das eigentliche Problem: Es gibt eine Gesetzeslücke
Für die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski handelt es sich um eine Strafbarkeitslücke. „Das Filmen in der Sauna sei derzeit nicht strafbar, sollte es aber künftig sein. Der Eingriff in die Privatheit, der mit solchen Aufnahmen einhergeht, wiegt schwer“, sagt Rostalski auf EXPRESS.de-Nachfrage. Schließlich bestehe das Risiko, dass Bilder von der eigenen Person entstehen, die schlimmstenfalls nie wieder aus dem Netz verschwinden.
Laut Kölner Anwalt Christian Solmecke hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Leipzig rechtlich tatsächlich Hand und Fuß, „auch wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden schwer nachvollziehbar ist.“ Auch er sieht die Lücke im Gesetz.
„Der einschlägige Paragraf 201a des Strafgesetzbuchs verbietet heimliche Aufnahmen nur, wenn sich das Opfer in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet. Dazu zählen etwa Einzelumkleiden oder Toiletten. Eine öffentliche Sauna, die jedem zahlenden Badegast offensteht, zählt nach der Rechtsprechung jedoch nicht dazu“, so Solmecke.
Auch der sogenannte Upskirting-Paragraf greift in der Sauna ins Leere. „Dieser stellt gezielte Aufnahmen unter die Kleidung unter Strafe. Wer sich jedoch in einem FKK-Bereich oder einer Sauna ohnehin unbekleidet aufhält, dessen Kleidung wird als Sichtschutz nicht überwunden“, erläutert Solmecke. „Solange der Täter solche Aufnahmen nur anfertigt und auf dem eigenen Handy oder der Smart Glass behält, ohne sie an Dritte weiterzuleiten oder im Netz zu veröffentlichen, greift das Strafrecht in seiner jetzigen Form nicht.“ Heißt: Erst wenn die Bilder verbreitet werden, überschreitet der Täter die Schwelle zur Strafbarkeit.
Betroffene können auf sofortige Löschung der Aufnahmen klagen
Zivilrechtlich sieht es anders aus. Solmecke betont: Betroffene können auf sofortige Löschung der Aufnahmen klagen, Unterlassung fordern und Schmerzensgeld verlangen. Und Saunabetreiber sind gut beraten, ihr Hausrecht konsequent einzusetzen – mit sofortigem Hausverbot für alle, die heimlich filmen.
Dass hier dringend Handlungsbedarf besteht, hat inzwischen auch die Politik erkannt. Im März 2026 hat der Bundesrat auf Initiative Niedersachsens eine Entschließung verabschiedet, um genau diese Lücke im Strafrecht zu schließen. Es ist also gut möglich, dass heimliches Filmen in der Sauna schon bald ausdrücklich unter Strafe steht.
