Ein 24-Jähriger stach in einem Kölner Büdchen auf einen Stammkunden ein, der nur sein Feierabendbier kaufen wollte.
Prozess in KölnVier Stiche in den Nacken: Knast für Büdchen-Angreifer

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Der Angeklagte (24) mit seinem Verteidiger Dirk Schlei im Kölner Landgericht
Viereinhalb Jahre Gefängnis. So lautet das Urteil, das am späten Mittwochnachmittag im Landgericht verkündet wurde. Grund war eine Messerattacke in einem Büdchen, bei der ein Stammkunde nach Feierabend nur sein Bier holen wollte und fast gestorben wäre.
Wie tief der Schock bei dem Möbeltransporteur noch sitzt, zeigte sich im Saal: Als Richter Peter Koerfers die Tatwaffe hochhielt, stürzte der Geschädigte förmlich hinaus. Schon zum Prozessauftakt hatte er geschildert, wie schwer ihn die Tat seelisch getroffen hat. Körperlich dagegen hatte er viel Glück, wie eine Rechtsmedizinerin vor Gericht erklärte.
Kiosk in Deutz: Kameras filmten die Messer-Attacke
Was die Überwachungskameras im Deutzer Kiosk festgehalten haben, ist brutal. Erst gibt es Streit, dann greift der Angeklagte in seine Hosentasche, holt ein Messer heraus und sticht viermal blitzschnell in den Nacken des Kunden. Die renommierte Rechtsmedizinerin Dr. Sibylle Banaschak wertete die Bilder aus: „Von der Bewegung her sehen wir Stiche.“ Bei solchen Attacken müsse man mit erheblichen Verletzungen an Nerven, Arterien oder sogar dem Rückenmark rechnen.
Doch genau das blieb aus. Einen tiefen Stichkanal fand Banaschak nicht. Ihrer Einschätzung nach rutschte die Klinge beim Zustechen offenbar an der Jacke oder am Rucksack des Opfers ab. Statt Stichen entstanden so Schnitte, die nur die Muskulatur trafen. Die Wunde blutete zwar stark, akute Lebensgefahr bestand laut der Expertin aber nicht. Dennoch sprach sie wegen der Gefährlichkeit des Angriffs von einer abstrakten Lebensgefahr. Dass die Folgen gering ausfielen, war schlicht Zufall.
Mit welcher Wucht der 24-Jährige vorging, zeigt ein Detail: Nach dem vierten Stich brach die Klinge ab. Laut Anklage sah der Täter danach keine Chance mehr, seinen Mordversuch zu vollenden. Verteidiger Dirk Schlei pochte hingegen auf einen Rücktritt vom Tötungsversuch, da sein Mandant den Messergriff auf dem Video noch in der Hand hielt. Das Schwurgericht folgte dem am Ende nicht und erkannte keinen Rücktritt – und damit lediglich eine gefährliche Körperverletzung – an.
Dass er zugestochen hat, gab der Angeklagte im Grundsatz zu, wollte oder konnte sich aber nicht an Details erinnern. Vorher habe er mit Freunden getrunken, Kokain kaufen wollen und sich am Telefon mit seinem Dealer gestritten. Dessen Ankündigung „Ich komme zu dir“ habe er als Drohung verstanden, da der Mann für ihre Beißattacken bekannte Kampfhunde halte. Zur Abwehr der Tiere habe er zu Hause ein Küchenmesser eingesteckt.
Angeklagter beruft sich auf Erinnerungslücken
Warum es einen Unbeteiligten traf, wusste der 24-Jährige nicht: „Ich war wohl in einem Tunnel.“ Die Aufnahmen zeigen, wie er im Kiosk von Verfolgungswahn spricht und droht: „Wenn hier einer reinspringt, ich bringe den direkt um, ich töte den.“ Nach den Stichen forderte er sein Opfer noch zum Faustkampf auf: „Ich bin ein richtiger Gangster, ich mein das ernst.“ Verteidiger Schlei brachte einen möglichen Wahn ins Spiel.
Staatsanwalt Christian Mülfarth fand drastische Worte: „Ein Stich in den Hals ist russisches Roulette.“ Bei einer verletzten Arterie verblute das Opfer binnen Minuten. Dass dies nicht geschah, sei ein Glück für beide Seiten. Wegen versuchten Mordes forderte Mülfarth viereinhalb Jahre Haft. Der Angeklagte habe aus früheren Vorfällen gewusst: „Saufen könnte zu strafbaren Handlungen führen.“ Hinzu sei männliches Imponiergehabe gekommen.
Panikattacken unter Menschen: Das Opfer leidet bis heute
Fast schon ironisch nannte es der Staatsanwalt, dass die Sozialphobie des Angeklagten, der enge Räume und Straßenbahnen meidet, nun auf den Geschädigten „übergeschwappt“ sei. Das Opfer berichtete von Ängsten und Panikattacken, sobald es unter Menschen geht. Der Vorsitzende Richter Peter Koerfers und seine Kammer folgten exakt dem Antrag des Staatsanwalts: Das Opfer habe nicht mit einer Attacke gerechnet, was der Angeklagte ausgenutzt habe.
Verteidiger Schlei hatte dagegen argumentiert, der Geschädigte habe selbst zur Eskalation beigetragen, indem er den bedrohlich auftretenden Angeklagten zum Verlassen des Kiosks aufgefordert und bedrängt habe – von Heimtücke könne keine Rede sein. Einen konkreten Strafantrag stellte Schlei nicht. „Ich schäme mich abgrundtief“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort. Seine Entschuldigung nahm das Opfer nicht an, wohl aber 10.000 Euro Schmerzensgeld, die größtenteils die Eltern des Angeklagten beisteuern. (red)
