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Preis-Zoff in KölnUber & Co. wehren sich gegen Taxi-Tarife

Der Taxi-Stand am Breslauer Platz.

Copyright: Arton Krasniqi

Der Taxi-Stand am Breslauer Platz.

Die Tarife für Fahrdienste wie Uber und Bolt sollen denen von Taxis angeglichen werden, was bei den Vermittlern auf heftigen Widerstand stößt.

Ein Plan der Stadt Köln sorgt für Zündstoff: Die Verwaltung beabsichtigt, eine Preisuntergrenze für Mietwagen wie Uber und Bolt festzulegen, die bei 80 Prozent des Taxi-Tarifs liegt. Zugleich soll eine neue Regelung es Taxifahrern erlauben, bei App- oder Telefonbestellungen bis zu 20 Prozent günstiger zu sein.

Das Resultat: Mietwagen und Taxis wären praktisch preisgleich. In anderen Kommunen führten solche Vorhaben bereits zu Klagen.

Uber hat „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einführung von Mindestpreisen“

Uber Deutschland äußert „erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einführung von Mindestpreisen“. Das Unternehmen verweist auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Laut diesem Urteil sind rein ökonomische Interessen der Taxi-Branche kein ausreichender Grund für das Allgemeinwohl, um eine Beschränkung der Berufsfreiheit von Mietwagen-Anbietern zu rechtfertigen.

Ebenso lehnt der Wettbewerber Bolt die geplante Preisuntergrenze strikt ab. „Die Einführung von Mindestpreisen für Mietwagen würde vor allem eines bedeuten: höhere Preise für Fahrgäste, ohne die strukturellen Herausforderungen im Taxigewerbe zu lösen.

Mobilität darf kein Luxus werden“, erklärt Christoph Hahn, der Deutschland-Chef von Bolt. Flexible Fahrdienste seien gerade für Personen mit weniger Geld eine wichtige Alternative zum ÖPNV. Anstelle von starren Preisregeln sei ein moderner rechtlicher Rahmen nötig, der fairen Wettbewerb, strenge Kontrollen und Innovationen fördert. Bolt arbeite ohnehin nur mit lizenzierten Partnern zusammen, die sich an die Gesetze halten.

Die Domstadt ist mit diesem Vorhaben kein Einzelfall. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 haben Kommunen die Möglichkeit, Mindesttarife für Mietwagen zu bestimmen. Leipzig war hier ein Vorreiter, musste seine Regelung aber nach einem Gerichtsurteil wieder kippen. Der Grund war simpel: Ein Mietwagen wäre am Ende teurer als ein Taxi gewesen, was die Richter für unzulässig hielten. Die Festlegung von Preisuntergrenzen an sich wurde vom Gericht jedoch nicht bemängelt.

Untersuchung der Stadt Köln zeigt: Offizieller Taxitarif wird „regelmäßig und erheblich unterboten“

In Solingen wurde ebenfalls im letzten Jahr kurz eine Preisuntergrenze eingeführt, nur um sie einen Monat später wieder zu kassieren. Das Problem dort: Die Lokalpolitik fühlte sich übergangen und es fehlte ein Gutachten, das die Notwendigkeit der Maßnahme belegte – ein juristischer Stolperstein.

Das ist in Köln anders: „Die Stadt Köln hat eine Untersuchung mit Preisabfragen zu bestimmten Fahrtstrecken und Anbietern gemacht“, sagt ein Stadtsprecher.

Die Kölner Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass der offizielle Taxitarif von den Mietwagen-Anbietern „regelmäßig und erheblich unterboten wird“. Dies treffe vor allem dann zu, wenn die Plattformen mit Rabatten locken. „Die Untersuchung umfasste dabei verschiedene Teststrecken und einen einige Wochen andauernden Zeitraum“, heißt es vonseiten der Stadt. Zudem seien die Kosten für Mietwagenfahrten von „hohen Schwankungen unterlegen, die für die Fahrgäste nicht vorhersehbar“ seien.

Innerhalb von NRW preschte Essen im September 2025 als erste Kommune vor und führte einen Mindesttarif für Mietwagen ein, der seit Januar gilt. Dort dürfen die Fahrdienste maximal sieben Prozent billiger als ein Taxi sein. Dagegen wurde am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits von mehreren Fahrern, die für Uber-Partner arbeiten, Klage eingereicht.

Auch Heidelberg hat seit August 2025 eine Preisuntergrenze, die etwa drei Prozent unter dem Taxipreis liegt. Ein Mietwagen-Unternehmer wehrte sich juristisch dagegen, seine Auftragsinformationen für ein Gutachten preiszugeben, scheiterte mit seiner Klage aber vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Während in Berlin und Dortmund aktuell über die Festlegung von Mindesttarifen debattiert wird, hat München ähnliche Pläne erst einmal auf Eis gelegt. Dort kamen Zweifel auf, ob die Fahrdienste den Verkehrsmarkt wirklich negativ beeinflussen. Nur unter dieser Bedingung wäre ein Eingriff der Stadt in den Wettbewerb durch einen Mindestpreis überhaupt zulässig. (red)

Der Streit in Köln eskaliert nun auf der Straße: Am Montag (9. März) wollen die Mietwagen-Unternehmen gegen die Pläne der Stadtverwaltung protestieren. Ab 14.30 Uhr ist ein Demonstrationszug geplant, der an der Deutzer Werft startet und durch die Kölner Innenstadt bis zum Rathaus ziehen soll.

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Ein leuchtendes Objekt ist am Abend am Himmel über Solingen zu sehen. Teile eines Meteoriten haben laut Polizei Schäden an Dächern und Häusern in Rheinland-Pfalz angerichtet. Schadensmeldungen gebe es unter anderem aus dem Hunsrück, der Eifel und aus Koblenz, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

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