+++ FAHNDUNG +++ Wer kennt ihn? Mit Messer gedroht – Kölner Polizei sucht Räuber, der kleine Kinder ausrauben wollte

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Kite-SurfenKölnerin schleudert Spaziergänger durch die Luft – mit bösen Folgen

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Eine Kitesurferin aus Köln musste sich nun für einen Unfall im Ijsselmeer verantworten. (Symbolbild)

Köln – Mit einem besonderen „Verkehrsunfall“ musste sich das Kölner Landgericht befassen. Beim Startvorgang hatte eine Kite-Surferin einen Spaziergänger schwer verletzt. Der Mann flog mehrere Meter durch die Luft und brach sich den Unterschenkel. Nun forderte er vor einer Zivilkammer 400 Euro Schadenersatz für private Arztkosten und zusätzlich mindestens 8000 Euro Schmerzensgeld.

IJsselmeer: Kite-Unfall am Strand führt zu Verletzungen

Der Kläger war im Oktober des Jahres 2017 im holländischen Hindeloopen von einem Deich aus über eine Wiese in Richtung Strandufer des IJsselmeers spaziert, als ihn die am Lenkdrachen hängende Kite-Surferin aus dem Kölner Raum traf. Die dabei entstandene Fraktur des Unterschenkels war so kompliziert, dass der Verletzte zwei Mal operiert werden musste.

Der Fall wurde Aufgrund der Herkunft der Beklagten in Köln verhandelt, auch der Kläger ist Deutscher; theoretisch hätte der Prozess aber auch in den Niederlanden stattfinden können. Der Kläger argumentierte in dem Verfahren, die Kite-Surferin habe bei einer Windstärke von 40 Knoten einen Bedienungsfehler begangen und ihn völlig unvermittelt umgerissen.

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Unfall mit Fußgänger: Kite-Surferin weist jede Schuld von sich

Die Sportlerin hingegen wies jede Schuld von sich. Der Vorfall habe sich auf einer Wiese ereignet, die durch eine entsprechende Beschilderung als Start- und Landezone für Kite-Surfer ausgewiesen gewesen sei. Der Mann, der dort in den Augen der Beklagten nichts zu suchen hatte, sei unmittelbar durch ihren Startbereich gelaufen, als sie schon zum Start angesetzt hatte.

Die Kite-Surferin erklärte, sie sei durch eine Böe seitlich weggezogen worden, was sie mit einem Ausfallschritt habe ausgleichen wollen. Dabei habe ihr der Kläger im Weg gestanden und es sei zur Kollision gekommen. Das Kölner Landgericht folgte der Argumentation der Kite-Surferin allerdings nicht, die Richter sahen die Schuld gänzlich auf Seiten der Beklagten.

Kölner Landgericht: Lenkdrache ist eine Gefahrenquelle

„Durch das Bedienen des Sportgeräts begründet ein Kite-Surfer eine Gefahrenquelle, zumal er in besonderem Maße den Kräften des Windes ausgesetzt ist, die naturgemäß nicht beeinflussbar sind“, heißt es im Urteil. Die Kite-Surferin hätte dafür Sorge tragen müssen, dass ihr genügend Platz zur Verfügung steht und eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Unerheblich sei laut Landgericht, dass sich die Frau in einer besonders ausgewiesenen Kite-Zone befand, „da die Nutzung der Wiese durch Nicht-Kiter nicht verboten beziehungsweise für diese nicht gesperrt war.“ Die Richter bejahten in ihrem Urteil (Aktenzeichen: 19 O 49/18) die Schadenersatzansprüche und setzten ein Schmerzensgeld von 6500 Euro Schmerzensgeld fest.