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Kölner Ramadan-LichterBürgermeister: „Keiner muss Angst haben“ – AfD sieht es ganz anders

Wie reagiert die Kölner Politik auf die Ramadan-Beleuchtung auf der Venloer Straße? Wie positioniert sich die Stadt? Auch der Bezirksbürgermeister von Köln-Ehrenfeld hat sich geäußert.

von Matthias Trzeciak (mt)

Viel wurde inzwischen über die Ramadan-Beleuchtung in Köln-Ehrenfeld diskutiert.

Die Leuchtschrift „Ramadan“ und die Laternen sollen noch bis zum 9. April 2024 auf der Venloer Straße leuchten. Täglich von 18.30 Uhr bis 23 Uhr. Viele Kölner und Kölnerinnen haben sich zu dem Thema geäußert. Aber was sagt eigentlich die Politik? Wie reagiert die Stadt Köln? EXPRESS.de hat Stimmen gesammelt.

Ramadan-Beleuchtung in Köln: „Keiner muss Angst vor Lichterketten haben“

Volker Spelthann (Grüne), Bezirksbürgermeister in Köln-Ehrenfeld: „Ich würde allen zur Gelassenheit raten. Keiner muss Angst vor Lichterketten haben.“

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Chantal Schalla (FDP), Integrationspolitische Sprecherin und Mitglied des Rates: „Die Beleuchtung auf der Venloer Straße im muslimischen Fastenmonat Ramadan steht, wie auch die Beleuchtung in der Weihnachtszeit, für das friedliche Miteinander aller Kölnerinnen und Kölner. Sie setzt ein Zeichen gegen Ausgrenzung und Hass und zeigt gleichzeitig, wie vielfältig und tolerant Köln ist.“

„Die Beleuchtung ist, anders als in Frankfurt, nicht städtisch finanziert, sondern entstand aus bürgerlichem Engagement“, erklärt Schalla.

Die FDP-Politikerin ergänzt: „Die Teilnahme am Fastenmonat ist in Deutschland, im Gegensatz zu einigen islamischen Ländern, selbstverständlich freiwillig. Neben dem praktischen Aspekt des Fastens, den gerade wir Kölnerinnen und Kölner nach der Karnevalszeit sehr gut kennen, gibt es während des Ramadan mehrere moralische Aspekte, die Muslime beachten sollen. Unbedingt zu vermeiden sind üble Nachrede, Verleumdung, Lügen und Beleidigungen aller Art. Der Ramadan ist ein Monat der Nächstenliebe.“

Hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teilnehmen:

Christian Joisten, SPD-Fraktionsvorsitzender: „Es ist schön, dass das bürgerschaftliche Engagement junger muslimischer Kölnerinnen und Kölner zu solch schön leuchtenden Symbolen der Vielfalt führt. Damit gehört Köln nach London und gemeinsam mit Frankfurt zu den Vorreitern in Deutschland und Europa. Für die Adventszeit würden wir uns dann über eine besinnliche Weihnachtsbeleuchtung im Veedel freuen.“

Karl Alexander Mandl (Kölner CDU-Vorsitzender): „Religionsfreiheit ist ein Grundrecht. Es ist nicht Aufgabe der Politik, private Initiativen zu religiösen Festen zu unterbinden.“

Leo Hartmann (Volt), Pressereferent: Die Beleuchtung passt gut zu Köln! Wir wünschen allen muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen schönen Ramadan.

AfD in Köln: „Wir lehnen die Ramadan-Beleuchtung ab“

Christer Cremer (AfD), Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender im Kölner Stadtrat: „Wir lehnen die Ramadan-Beleuchtung ab. Sie gehört nicht zum christlich-abendländischen Kulturkreis. Die AfD bekennt sich zur Glaubensfreiheit in Deutschland. Jedoch lehnen wir den politischen Islam und dessen Einflussnahme in Deutschland strikt ab. Was die Menschen zu Hause glauben, das ist ihre Sache.“

In dem Zusammenhang fragt der AfD-Politiker: „In welchem mehrheitlich muslimischen Ländern gibt es außerdem eine Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum? Darf man das z.B. in Saudi-Arabien, Pakistan oder im Iran machen?“ Wie es an Weihnachten in den Vereinigten Arabischen Emiraten aussieht, erzählt der Kölner Arnd Herrmann exklusiv gegenüber EXPRESS.de.

Auch die Stadt Köln, die für die Beleuchtung nicht verantwortlich ist, hat sich inzwischen geäußert. Organisiert wird die Beleuchtung über den Verein „The Ramadan Project“.

Die Stadt Köln äußert sich zur Ramadan-Beleuchtung

„Die Verwaltung steht dem Vorhaben grundsätzlich wohlwollend gegenüber und unterstützt die damit verbundene Wertschätzung, die den rund 120.000 Kölner Musliminnen und Muslime im islamischen Fastenmonat Ramadan entgegengebracht wird“, erklärt die Stadt.

Weiter heißt es: „Die Beleuchtung unterstreicht die Vielfalt der Stadtgesellschaft und das gemeinsame Feiern und Begehen von Festen. Andere Religionen und Glaubensrichtungen können ihre Feste genauso sichtbar machen, sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet sind.“