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Nie angekommenKölner Polizei warnt wegen Hitze-Welle – täglich neue Anzeigen

Ein Polizist steht neben einem Streifenwagen.

Copyright: Marijan Murat/dpa

Die Kölner Polizei hat im Hinblick auf die erneuten Hitze-Tage eine Warnung ausgesprochen. (Symbolbild)

Aktualisiert:

Die Temperaturen steigen erneut. Grund für viele Kölnerinnen und Kölner, mit einer kühlenden Neuanschaffung zu liebäugeln. Doch die Polizei warnt. 

Köln erlebt wieder eine Hitze-Welle. Mehrere Tage hintereinander wird das Thermometer über 30 Grad klettern. Sogar 36 Grad sollen erreicht werden. Spätestens jetzt denken viele über eine Klimanlage nach.

Doch die Kölner Polizei warnt am Mittwoch (29. Juli) eindringlich vor Fakeshops! Die Anzeigen von Betrugsopfern stapeln sich bereits. Darunter ein 52-Jähriger aus Sülz. Er hatte online eine Klimaanlage bestellt, die nie bei ihm eintraf.

Polizei Köln warnt vor vermeintlichen Schnäppchen

„Die hohen Temperaturen sorgen aktuell dafür, dass viele online nach günstigen Klimaanlagen suchen. Genau das nutzen Betrüger gezielt aus“, heißt es. Seit Ende Juni würden täglich zehn neue Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen. 

Die Masche: Mit vermeintlichen Schnäppchen in täuschend echt und seriös aussehenden Onlineshops bauen die Täter Vertrauen auf. Viele imitieren auch bekannte Marken oder Händler. Doch dahinter, so die Polizei, steckten oft sogenannte Fakeshops. 

Ein Polizeisprecher: „Nach der Zahlung kommt häufig keine Lieferung oder die Ware ist minderwertig.“ Oft würden die Shops anschließend auch einfach verschwinden und unter neuem Namen erneut auftauchen. „Auch Datenmissbrauch ist dabei keine Seltenheit“, erklärt der Sprecher. In dem Fall werden persönliche Daten wie Namen, Kontaktdaten oder Kontodaten unbefugt weitergegeben beziehungsweise verkauft, zum Beispiel an Adressenhändler. Die missbräuchliche Verwendung kann auch bis hin zum Identitätsdiebstahl gehen.

Nach der Hitzewelle ist vor der Hitzewelle. Vor dem Hintergrund empfiehlt die Polizei daher, beim Kauf von Klimageräten besonders vorsichtig zu sein, wenn Angebote im Internet deutlich unter dem üblichen Marktpreis liegen.

Im Verdachts- oder Schadensfall: Das gilt es zu tun

Im Verdachts- oder Schadensfall gilt:

  1. nicht in Vorkasse gehen
  2. Prüfung der Shop-URL sowie Nutzung von Warn- und Prüfseiten zu möglichen Betrugsfällen
  3. Sicherung aller Belege (Screenshots, E-Mails, Bestellbestätigungen)
  4. unverzügliche Kontaktaufnahme mit der Bank oder dem Zahlungsdienstleister zur Prüfung einer Rückbuchung.
  5. Strafanzeige bei der Polizei
  6. Änderung von Zugangsdaten, sofern diese im Bestellprozess eingegeben wurden

Die Polizei ruft Verbraucher und Verbrauerinnen dazu auf, verdächtige Online-Angebote kritisch zu hinterfragen und im eigenen Umfeld entsprechende Warnhinweise weiterzugeben. (iri)

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