„Während wenige Meter entfernt gefeiert wird“Kölner Party-Hotspot wird immer mehr zum Pulverfass

Auch Christian Becker, Betreiber des Restaurants „Tante Kurt“ am Brüsseler Platz ist unzufrieden.

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Auch Christian Becker, Betreiber des Restaurants „Tante Kurt“ am Brüsseler Platz ist unzufrieden.

„Der Brüsseler Platz braucht kein weiteres Urteil“: Die Gastro-Lobby fordert endlich politische Führung – bevor der nächste Sommerabend knallt.

Der Brüsseler Platz bleibt Kölns Dauer-Krachmacher: Ausgehen, Touristen, Party – und mittendrin Menschen, die dort wohnen und nachts schlafen wollen.

Nach dem jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln schaltet sich jetzt die IG Kölner Gastro mit einer klaren Forderung ein: Raus aus der Endlos-Schleife aus Verfügungen und Klagen – rein in eine politische Lösung.

IG Kölner Gastro: „Politik muss ran“

Auslöser ist die Entscheidung zugunsten des Hallmackenreuthers. Der Betrieb darf seine Außengastronomie vorläufig weiter bis 24 Uhr offenhalten. Die von der Stadt angeordnete Sperrzeit ab 22 Uhr sei nach Auffassung des Gerichts fehlerhaft begründet.

Das Verwaltungsgericht sieht bei der Begründung der Stadt Köln erhebliche Zweifel. Dabei geht es vor allem um immissionsschutzrechtliche Gutachten aus 2025, die die Stadt selbst beauftragt hatte. Diese seien laut Gericht „in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft erstellt“.

Der Knackpunkt: Aus den Messungen ergebe sich weiter nicht sauber, dass Grenzwertüberschreitungen eindeutig der Außengastronomie zuzuordnen sind – also den Tischen und Gästen der Betriebe – oder ob der Lärm auch von Gruppen stammt, die sich auf dem Platz aufhalten oder ihn queren. Außerdem gehe aus den Gutachten nicht hervor, dass die drastische Maßnahme „22 Uhr draußen dicht“ alternativlos sei.

Wichtig: Die Entscheidung ist vorläufig (Eilverfahren) und gilt zunächst nur für den klagenden Betrieb, bis das Hauptverfahren entschieden ist.

Genau hier setzt die IG Kölner Gastro an – und greift die Stadtspitze und die Politik direkt an. „Wer den Brüsseler Platz ausschließlich Gerichten überlässt, hat die politische Gestaltung dieses Konflikts längst aufgegeben“, sagt Geschäftsführerin Maike Block.

Die Interessenvertretung fordert die demokratischen Fraktionen im Rat und die Bezirksvertretung Innenstadt auf, endlich einen politischen Lösungsprozess einzuleiten. Konkret: kurzfristig einen moderierten Runden Tisch, an dem Politik, Verwaltung, Anwohner, Gastronomie und weitere Beteiligte eine tragfähige, langfristige Lösung erarbeiten.

Bis zur endgültigen Klärung pocht die IG außerdem auf eine einheitliche Übergangsregel. Block: „Es ist kaum vermittelbar, warum ein Betrieb aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung seine Außengastronomie bis 24 Uhr öffnen darf, während unmittelbare Nachbarbetriebe weiterhin bereits um 22 Uhr schließen müssen“.

Dass das Thema nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich brennt, zeigen die Stimmen aus den Betrieben.

Alpay Özgül (C.C. Kowalski) spricht von einem „massiven Wettbewerbsnachteil“: Während wenige Meter entfernt etwa auf der Aachener Straße Außengastro bis 24 Uhr möglich sei, müssten sie Gäste um 22 Uhr nach drinnen schicken. Gerade im Sommer kämen viele später – „unter diesen Bedingungen verlieren wir genau in den wichtigsten Stunden einen erheblichen Teil unseres Umsatzes“.

Das C.C. Kowalski am Brüsseler Platz

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Das C.C. Kowalski am Brüsseler Platz

Auch Wilke Stroman (rosa) betont, es sei weder für Gäste noch für die Betriebe nachvollziehbar, warum lebendiges Stadtleben rechts und links des Platzes bis Mitternacht erlaubt sei, „aber ausgerechnet hier“ zwei Stunden früher enden solle. Rücksichtnahme brauche Augenmaß und „faire Regeln“.

„Bindet Ressourcen“: Seitenhieb auf die Stadtverwaltung

Die IG argumentiert zudem, dass der Streit längst zum teuren Dauerbetrieb geworden sei. Block kritisiert: „Seit Jahren werden Ermessensentscheidungen getroffen, die anschließend gerichtlich überprüft werden und teilweise keinen Bestand haben. Das schafft weder Rechtssicherheit noch Planungssicherheit und bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen.“ Auch die Verwaltung brauche politischen Rückhalt – statt dass die Verantwortung immer wieder bei Gerichten lande.

Christian Becker (Tante Kurt) wird noch deutlicher: Die Stadt setze insbesondere zwischen 22 und 24 Uhr erhebliche Mittel für Kontrollen ein, gleichzeitig müssten Betriebe erneut teure Gerichtsverfahren führen, weil der aktuelle Beschluss zunächst nur fürs Hallmackenreuther gelte. „Es kann nicht die Lösung sein, dass nun jeder einzelne Betrieb sein Recht selbst einklagen muss“, so Becker.

Und die Anwohner? Stadt steht doppelt unter Druck

Klar ist aber auch, die Stadt steht nicht nur unter Druck von der Gastro-Seite. Ein Zwangsgeld sei festgesetzt worden, weil Köln die Verpflichtung aus dem OVG-Urteil 2023 zum Einschreiten gegen nächtlichen Lärm ab 22 Uhr trotz Bemühungen „noch nicht ausreichend erfüllt“ habe.

Heißt: Die Gerichte erwarten wirksamen Schutz der Nachtruhe – gleichzeitig kippen pauschale Regeln, wenn die Begründung nicht wasserdicht ist.

Die IG Kölner Gastro sieht darin den Beweis, dass das „Prozess-Karussell“ niemandem hilft – und fordert den Kurswechsel: „Der Brüsseler Platz braucht kein weiteres Urteil. Er braucht endlich politische Führung“, so Maike Block.

Blick auf die Außengastronomie des Hallmackenreuthers am Brüsseler Platz.
Kölner Party-Hotspot
Fehlerhafte Gutachten der Stadt – nur eine Gastro profitiert