Lärm-Zoff am Brüsseler Platz: Weil die Maßnahmen nicht reichen, muss die Stadt Köln jetzt Strafe zahlen.
Zoff um Brüsseler PlatzVerwaltungsgericht spricht Urteil gegen die Stadt Köln

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Menschen sitzen am Brüsseler Platz in einem Straßencafé. Um den Platz gibt es seit langer Zeit Streit. (Archivfoto)
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Partytreff Brüsseler Platz. Seit Jahren schwelt in Köln der Streit um den Brüsseler Platz – das Partypublikum liebt ihn, Anwohnern und Anwohnerinnen ist es zu laut. Das Verwaltungsgericht möchte die Stadt Köln nun zu weiteren Maßnahmen bewegen.
Daher wurde nun ein Zwangsgeld festgesetzt worden, teilte das Gericht am Mittwoch (15. Juli) mit. Die Stadt Köln muss einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge 5.000 Euro zahlen, weil sie noch nicht genug gegen Lärm in einem Ausgeh-Viertel unternimmt.
Brüsseler Platz: Konflikt seit Jahren
In dem Fall geht es um den Brüsseler Platz, um den es seit Jahren Konflikte gibt. Der Platz ist beim Ausgehpublikum und bei Touristen beliebt, was nachts zu einer entsprechenden Geräuschkulisse führt – und bei Anwohnenden immer wieder zu Ärger.
Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte im September 2023 entschieden, dass sich die Stadt um geeigneten Lärmschutz für die Betroffenen kümmern muss. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr müssten gesundheitsgefährdende Ruhestörungen unterbunden werden.
Die Stadt hatte daraufhin verschiedene Maßnahmen ergriffen. Ein zeitweise angeordnetes Verweilverbot ab 22 Uhr sah das Gericht aber als unverhältnismäßig an. Seit Ende 2025 gilt stattdessen ein Alkoholverbot auf dem Platz ab 21 Uhr.
Zwei Anwohnenden sei es aber immer noch zu laut, so das Verwaltungsgericht. Auf ihren Antrag hin sei daher das Zwangsgeld festgesetzt worden. Die Stadt müsse es an die Staatskasse zahlen.
Das Bemühen ist da – aber noch nicht genug
Das Verwaltungsgericht stellte allerdings auch fest, dass sich die Stadt durchaus bemühe und ein neues Konzept vorgelegt habe. Zudem seien die gemessenen Lärmwerte tatsächlich niedriger als in den vorangegangenen Jahren – aber sie lägen immer noch über der vom Oberverwaltungsgericht festgelegten Grenze oder nur knapp darunter. Im Sommer sei zudem auch noch mit mehr Publikum auf dem Platz zu rechnen. Mit dem Zwangsgeld solle die Stadt zu weiteren Maßnahmen bewogen werden.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann wieder das Oberverwaltungsgericht entscheiden. (dpa)
