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Zwangsgeld drohtKölner Platz – Stadt macht Schluss mit Kulanz

Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren am Brüsseler Platz (Archivfoto).

Copyright: Uwe Weiser

Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren am Brüsseler Platz (Archivfoto).

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Die Stadt Köln zieht die Zügel an und macht den Gastronomen am Brüsseler Platz eine klare Ansage.

Wer am Brüsseler Platz ein Lokal betreibt, muss ab sofort deutlich früher Feierabend machen.

Die Stadt Köln hat eine neue, unmissverständliche Regelung für die Außengastronomie verkündet: Bis 22 Uhr muss nicht nur zugesperrt sein, sondern auch aufgeräumt und abgerechnet sein.

Schluss mit der stillen Duldung am Brüsseler Platz

Die Stadt hatte es bislang toleriert, dass die Wirte ihre Außenbereiche erst um 22 Uhr schließen und danach noch gemütlich die Stühle stapeln und die Kasse machen. Eine offizielle Genehmigung dafür gab es nie. Damit ist jetzt endgültig Schluss.

Die Stadt macht klar: „Bisher wurde toleriert, dass die Außengastronomien um 22 Uhr geschlossen werden und im Anschluss mit den Abrechnungs- und Aufräumarbeiten begonnen wird. Diese Arbeiten müssen nun um 22 Uhr abgeschlossen sein“, erklärt ein Sprecher der Stadt auf EXPRESS.de-Nachfrage.

Der Grund: Neue Lärmmessungen belegen, dass selbst das Aufräumen nach Betriebsschluss die Anwohner um den Schlaf bringt.

Hinter der harten Linie steckt auch handfester rechtlicher Druck: Bis zum 15. Mai 2026 muss die Stadt nachweisen, dass sie die gesetzliche Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr rund um den Brüsseler Platz wirksam durchsetzt. Das Verwaltungsgericht hatte die bisherigen Bemühungen der Stadt als unzureichend eingestuft – bei weiterer Untätigkeit droht ein Zwangsgeld.

Für die Gastronomen am Brüsseler Platz heißt das im Klartext: Der Abend endet künftig nicht mehr dann, wenn der letzte Gast geht – sondern wenn es 22 Uhr schlägt.

Alkoholverbot bleibt – jetzt bis 2028

Parallel dazu hat die Bezirksregierung Köln das bestehende Alkoholverbot auf dem Platz offiziell genehmigt und verlängert. Das Verbot gilt zwischen 21 und 6 Uhr – und zwar bis zum 31. März 2028.

Sowohl das Trinken als auch das bloße Mitführen von Alkohol ist in diesem Zeitraum untersagt. Das hatte der Stadtrat bereits am 19. März beschlossen.

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