1

Heftiges Folter-VideoOpfer musste Patrone schlucken – Kölner Gericht verurteilt Ex-Rockerboss

Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und  Fin Keith Habermann (l.) im Kölner Landgericht

Copyright: Hendrik Pusch

Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann (l.) im Kölner Landgericht

Aktualisiert:

Die frühere Rockergröße Onur G. musste sich auf der Anklagebank verantworten. Nun nahm er das Urteil des Kölner Landgerichts entgegen.

Ein Handkuss an die Bekannten im Zuschauerraum, ein kräftiges Schulterklopfen für die Verteidiger und ein breites Lächeln im Gesicht. Scheinbar entspannt nahm der frühere Rockerboss Onur G. (38) in Saal 7 des Kölner Landgericht ein Urteil entgegen, das ihn bei Rechtskraft für rund neun Jahre und fünf Monate ins Gefängnis bringt.

Die Strafkammer sah es nach einem kuriosen Prozess als erwiesen an, dass der Wesselinger einen Widersacher bedroht und gezwungen hat, eine Patrone zu schlucken – festgehalten auf einem Handyvideo. Der Angeklagte selbst hatte von einer Inszenierung gesprochen.

Köln: Folter-Video als das entscheidende Beweisstück

Fünf Videosequenzen von dem Geschehen aus dem August 2024 seien das zentrale Beweismittel, erklärte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann, die Aufnahmen erzählten eine eindeutige Geschichte.

„Wir halten es für ausgeschlossen, dass man eine solche schauspielerische Leistung entfalten kann“, sagte Kaufmann in der Urteilsbegründung, zumal das Geschehen teilweise live gestreamt worden sei. Dem Geschädigten sehe man die Todesangst an. Ebenso authentisch hätten Onur G., der mit gezückter Waffe vor seinem Opfer stand, und seine Komplizen agiert.

Der Kontrahent sei unter dem Vorwand einer Aussprache in ein Hotel in Istanbul gelockt worden. Als er das Zimmer betreten und Mittäter die Tür geschlossen hätten, sei der Geschädigte von hinten niedergeschlagen worden. Die Kamera war da schon postiert, um alles einzufangen.

Onur G. hatte im Prozess erklären lassen, dass dies die einzig nicht gespielte Szene gewesen sei. Danach sei aber alles nach Drehbuch abgelaufen. Die Videos zeigen, wie das Opfer danach mit dem Tod bedroht wurde. Auch wurde ihm angekündigt, dass man ihm womöglich einen Penis auf die Stirn tätowieren lasse.

Kölner Gericht: Opfer flehte um sein Leben

Dann das erzwungene Herunterschlucken der goldenen Patrone aus einer Schusswaffe. Ebenfalls völlig authentisch habe das Opfer um sein Leben gefleht, als die Täter ihn mit einem Stofftuch hätten knebeln wollen und er auf sein Asthma hingewiesen habe, erklärte Richter Kaufmann, „die Panik steht ihm ins Gesicht geschrieben“.

Das Gericht wertete die dramatischen Vorgänge als reine Bestrafungsaktion. Der Geschädigte soll zuvor eine Dame aus dem Escort-Bereich beschimpft haben, so der Richter. Um dieser Genugtuung zu verschaffen, habe man sie per Handy live dazugeschaltet.

Köln: Tat aus Istanbul wurde in Deutschland verhandelt

Als Tatort gilt zwar ein Hotel in Istanbul. Da Onur G. aber die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und am Flughafen Köln/Bonn festgenommen wurde, konnte der Fall hier verhandelt werden. Offenbar rivalisierende Rocker aus dem Ruhrgebiet hatten der Staatsanwaltschaft in Duisburg die Folter-Videos zugespielt.

Richter Kaufmann erklärte, dass der Angeklagte zuvor mit weiteren Männern von den Bandidos zu den Hells Angels übergelaufen war. Doch bei den „Höllenengeln“, deren Chapter er in Duisburg führte, sei er schnell wieder in Ungnade gefallen und „out“ gewesen, sagte der Richter.

Die harte Strafe von fast zehn Jahren Gefängnis für Onur G. ergab sich auch aus den zahlreichen Vorstrafen. Statt legal zu arbeiten, habe er sich auf seine kriminelle Karriere konzentriert. Zwölf Jahre hat er bereits in Haft verbracht. Der Staatsanwalt merkte an, dass G. zuletzt dennoch ein Luxusleben in Wesseling geführt habe.

Dem widersprach Verteidiger Carsten Rubarth: „Wesseling ist nicht hochpreisig, da stinkts, da wird Sprit gemacht.“ Auf die Maisonettewohnung in Urfeld wurde im Juli 2025 geschossen – offenbar von Kontrahenten aus dem Rockermilieu. Da saß Onur G. schon in Haft.

Köln: Das Folter-Opfer aus Video wollte nicht aussagen

Erschwert wurde das Verfahren dadurch, dass der Geschädigte letztlich nicht aussagen wollte – er machte eine Bedrohungslage geltend. Mehrfach hatte der Mann gegenüber einem Staatsanwalt angedeutet, vor Gericht zu erscheinen oder zumindest per Videokonferenz auszusagen. Doch dann meldete er sich bei dem Ermittler einfach nicht mehr.

Dass die Prozessbeteiligten einmal im Saal vergeblich auf den Geschädigten gewartet hatten, nannte Richter Kaufmann später „eine würdelose Veranstaltung“. Die Geschwister hatten ausgesagt, sich aber teilweise in Widersprüche verstrickt.

Die Verteidiger monierten bis zuletzt, dass das Gericht zwei benannte Zeugen aus der Türkei nicht hören wollte. Diese hatten angegeben, bei dem Vorfall in dem Hotelzimmer dabei gewesen zu sein. Ihr Freund Onur G. sei unschuldig, ließen sie verlauten.

Das Landgericht ging von einer Falschaussage aus und unterließ daher auch jegliche Bemühungen, ein Rechtshilfegesuch an die Türkei zu stellen, um die Zeugen hören zu können. Dieser Punkt dürfte eine Rolle bei der Revision spielen, deren Einlegung die Verteidiger erwägen. Dann würde der Bundesgerichtshof das Urteil überprüfen.

Die Höhner spielen live vor Publikum
Kölsch-Cover
„Do bes jot jenoch!“ Höhner begeistert von starker Botschaft