Die Verteidiger wollen nun die komplette Strafkammer absetzen lassen und stellten einen Befangenheitsantrag.
Knallharte StellungnahmeKölner Richter zerlegt These zu „inszeniertem“ Folter-Video

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Der Angeklagte Onur G. (37) mit seinen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann (l.) im Kölner Landgericht
Ein Mann wird in einem Istanbuler Hotelzimmer misshandelt, er muss eine scharfe Patrone schlucken und hat Angst zu ersticken – so zeigen es Handyvideos. Eine Rockergröße aus dem Ruhrgebiet wurde als Haupttäter erkannt, bei seiner Rückkehr nach Deutschland wurde Onur G. (37) am Köln/Bonner Flughafen verhaftet. Der Prozess um das Folter-Video findet daher hier statt. Der Angeklagte will einen Freispruch, spricht von einer Inszenierung – und präsentierte angebliche Zeugen. Doch nun hat der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann ein Machtwort gesprochen. Die Tendenz: Schuldspruch.
Kölner Gericht hält Folter-Video für völlig authentisch
Kaufmann attestierte dem Angeklagten und dessen Verteidigern Carsten Rubarth und Fin Keith Habermann im Rahmen eines Beschlusses eine „lebensfremde Einlassung“, die gesichert widerlegt sei. Die Handyvideos zeigten das Tatgeschehen auf anschauliche und drastische Weise. Nichts spreche für ein Schauspiel. Völlig arglos habe der Geschädigte das Hotelzimmer betreten und sei direkt zu Boden geprügelt worden. „Diesen Auftakt hat der Angeklagte ja sogar noch als echt eingeräumt, das war ja kaum wegzudiskutieren“, so Kaufmann. Für eine vorherige Absprache spreche demnach nichts.
Das Opfer habe sich danach auf einen Stuhl setzen und bei vorgehaltener Pistole die Patrone schlucken müssen. Man würde ihm einen Penis auf die Stirn tätowieren, sei dem Mann gedroht worden. „Ich hab’s geschluckt“, habe er dann gesagt. Dann sei der Geschädigte noch aufgefordert worden, seine Wertgegenstände herauszugeben. Gefleht habe er, sein goldenes Armband behalten zu dürfen, „denn offenbar hatte es für ihn großen emotionalen Wert“. Als ihm ein Tuch um den Mund gewickelt wurde, habe der Mann panisch reagiert und gerufen: „Ich habe Asthma und kann sterben!“
„Die Emotionen wirken realistisch und unverfälscht“, so bewertete der Richter das Video. Daher könne man ausschließen, dass er da mitgewirkt und zugestimmt habe. Das Video sei als Bestrafungsaktion zu werten – das Opfer soll zuvor eine Frau beleidigt haben. Diese sei per Videotelefonie hinzugeschaltet worden, um ihre Genugtuung zu erreichen. Auch das spreche gegen den Angeklagten, der lange beim Rockerclub Bandidos tätig gewesen sei. Da zähle Ehre und Respekt. Onur G. „wäre ja bloßgestellt, wenn herauskäme, dass das alles nur inszeniert war“, sagte Kaufmann.
Kölner Richter will zwei Zeugen aus dem Ausland nicht hören
Der Beschluss des Richters, der damit indirekt einen Schuldspruch ankündigte, resultierte aus zwei Beweisanträgen der Verteidigung. Die Anwälte hatten zwei Zeugen benannt, die bei besagtem Geschehen in dem Hotelzimmer dabei gewesen seien. Sie könnten bezeugen, dass es sich um eine Inszenierung handelte. Man habe einzelne Sequenzen sogar doppelt gedreht, weil man mit der Qualität der Aufnahmen nicht zufrieden gewesen sei, hatte einer der Zeugen über einen Anwalt erklärt. Die beiden Männer wollten per Videovernehmung aus ihrem Heimatland Türkei aussagen.
Die Vernehmung der Auslandszeugen sei zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich, erklärte der Vorsitzende Richter und lehnte die Beweisanträge ab. Die Strafkammer ging somit davon aus, dass die Männer ohnehin falsche Angaben machen würden. Zumal die Geschwister des Opfers glaubhaft ausgesagt hätten, wie schlecht es dem Geschädigten nach dem Vorfall gegangen sei. Auch hätten sie mitbekommen, wie dieser die Patrone wenige Tage später wieder ausgeschieden habe. Das Opfer selbst wollte trotz diverser Zusagen letztlich nicht aussagen und sprach von einer Bedrohungslage.
Kölner Anwälte lehnen Richter wegen möglicher Befangenheit ab
Die Verteidiger lehnten Richter Kaufmann, dessen Beisitzer und die Schöffen danach wegen der Besorgnis der Befangenheit ab. Der Angeklagte befürchte, dass die Richter ihm gegenüber nicht mehr unparteiisch gegenüberstehen würden und nur noch das Ziel verfolgten, ihn schnell zu verurteilen. Anders sei nicht zu erklären, dass zwei für die Wahrheitsfindung wichtige Zeugen nicht gehört werden sollen. Auch kritisierten die Anwälte, dass den Geschwistern des Geschädigten in zentralen Punkten geglaubt werde – obwohl sie an anderer Stelle nachweislich unwahre Angaben gemacht hätten.
Das Gericht agiere in seinem Beschluss laut den Verteidigern auch widersprüchlich zu früheren Handlungen. So hatte Richter Kaufmann vor Monaten mit einem der genannten Zeugen telefoniert, um ihn zu einer Anreise nach Köln zu bewegen. Entbehrlich könne der Zeuge demnach nicht sein. Das Gericht ignoriere auch einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach Zeugen aus dem Ausland nicht einfach abgelehnt werden könnten. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss nun über den Ablehnungsantrag entscheiden. Wird er angenommen, platzt der Strafprozess.
