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Am Kölner Flughafen erwischtBundeswehr-Soldat will in Urlaub – Festnahme!

Ein Bundeswehr-Soldat (27) wollte in den Urlaub, doch am Flughafen Köln/Bonn endete die Reise.

Ein Bundeswehr-Soldat (27) wollte in den Urlaub, doch am Flughafen Köln/Bonn endete die Reise.

Ein Bundeswehr-Soldat (27) wollte nur in den Urlaub, doch am Flughafen Köln/Bonn endete die Reise abrupt. Der Grund: Scharfe Munition im Rucksack!

Ein Bundeswehrsoldat muss sich vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Der Vorwurf: Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Darauf steht normalerweise mindestens ein Jahr Knast!

Was war passiert? Der Unteroffizier (27) wurde am Flughafen Köln/Bonn aus dem Verkehr gezogen. Bei der Sicherheitskontrolle vor seinem Urlaubsflug fanden Rettungskräfte scharfe Munition in seinem Rucksack – darunter eine Gewehrpatrone, wie sie auch bei Nato-Einsätzen zum Einsatz kommt, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet.

Der Staatsanwalt machte klar: Die ganze Sache im vergangenen Februar hatte nichts mit seinem Dienst zu tun. Zum Glück für den 27-Jährigen handelte es sich „nur“ um Patronen und nicht um eine ganze Waffe. Deshalb gingen die Ankläger und Anklägerinnen von einem „minder schweren Fall“ aus. Das eröffnete die Chance, statt einer Haftstrafe mit einer Geldstrafe davonzukommen.

Handelt es sich bei Patrone wirklich um eine Kriegswaffe?

Doch zu Beginn der Verhandlung im Justizzentrum versuchte der Verteidiger des Soldaten noch, das Ruder herumzureißen. Er forderte ein Rechtsgespräch und zweifelte an, dass es sich bei der Patrone wirklich um eine Kriegswaffe handele.

Aber Richter Rolf Krebber ließ sich nicht beirren: Nach kurzer Beratung blieb er bei der ursprünglichen, harten Einschätzung.

Daraufhin legte der Soldat über seinen Anwalt ein volles Geständnis ab. Die Erklärung für das gefährliche Mitbringsel klang fast schon banal. Bei einer Schießübung während seiner Feldwebel-Ausbildung habe er die Patronen gefunden. Es war nicht nur die Nato-Munition, sondern auch eine Patrone für Maschinenpistolen. „Er hat die Munition eingesteckt und wollte sie danach entsorgen“, erklärte sein Verteidiger.

Der Soldat selbst schilderte die Situation: „Nach dem Schießen werden immer die Hülsen gesammelt und entsorgt.“ Es sei schon spät gewesen, er und seine Kameraden und Kameradinnen wollten nur noch Feierabend machen.

Als er bei einer letzten Kontrolle die fremde Munition fand, wollte er sich den Papierkram sparen und steckte sie einfach ein. Ein fataler Fehler, denn in der Kaserne vergaß er die Patronen komplett.

Die gefährliche Fracht landete in seinem Rucksack, den er privat und dienstlich nutzte. So kam es, dass er das Gepäckstück völlig ahnungslos für seinen Urlaub packte. „Die Munition ist bei mir in Vergessenheit geraten und jetzt sitze ich hier“, sagte der Soldat reumütig zum Richter.

Auch wenn es Vergesslichkeit war, machte der Staatsanwalt deutlich: Das ist kein Kavaliersdelikt. „Wir reden hier immerhin von scharfer Munition.“

Der Staatsanwalt sah aber auch, dass der Soldat seine Lektion gelernt hat. Der Unteroffizier, der sich bis 2028 verpflichtet hat, hatte schon mächtig Ärger: Sein Rauswurf aus der Bundeswehr stand im Raum, konnte aber nach einem klärenden Gespräch mit seinem Vorgesetzten abgewendet werden.

Eine Geldbuße von 1500 Euro musste er bereits zahlen, und ein weiteres internes Verfahren vor dem Truppendienstgericht steht ihm noch bevor.

Am Ende kam der Soldat mit einem blauen Auge davon. Der Richter und seine beiden Schöffen und Schöffinnen folgten dem Antrag der Staatsanwaltschaft und beließen es bei einer Verwarnung. Eine Geldstrafe von 4800 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. Richter Krebber erklärte, bei Kriegswaffen denke man eher an Maschinengewehre. Daher sei der „minder schwere Fall“ gerechtfertigt. Das Wichtigste für den Soldaten: Er gilt weiterhin als nicht vorbestraft.

Es war nicht der einzige Bundeswehr-Fall vor dem Kölner Amtsgericht in dieser Woche. Bereits einen Tag zuvor stand ein Hauptfeldwebel (50) wegen Gehorsamsverweigerung vor Gericht. Er hatte sich geweigert, zum Truppenarzt zu gehen, um seine Dienstfähigkeit prüfen zu lassen. Das Verfahren wurde gegen eine Geldauflage von 600 Euro eingestellt. (red)